Mobile Blitzer im Leipziger Norden: Vandalen auf frischer Tat ertappt!

Unbekannte beschmieren Blitzer in Eutritzsch; Polizei ermittelt gegen drei Tatverdächtige. Sachschaden noch unklar.
Unbekannte beschmieren Blitzer in Eutritzsch; Polizei ermittelt gegen drei Tatverdächtige. Sachschaden noch unklar. (Symbolbild/ML)

Mobile Blitzer im Leipziger Norden: Vandalen auf frischer Tat ertappt!

Eutritzsch, Deutschland - Unbekannte haben in der Nacht von Sonntag auf Montag einen mobilen Blitzer in der Theresienstraße im Leipziger Norden mutwillig beschmiert. Dies führte dazu, dass das Gerät laut Polizei nicht mehr vollständig funktionsfähig war. Der Vorfall geschah gegen 2 Uhr, als die Polizei einen 19-Jährigen mit Farbe an den Fingern in der Nähe des Tatorts entdeckte. Zwei weitere Tatverdächtige im Alter von 18 und 19 Jahren wurden wenig später ebenfalls ermittelt. Der entstandene Sachschaden am Blitzer ist bislang unbekannt, jedoch hat die Polizei Ermittlungen wegen Störung öffentlicher Betriebe eingeleitet, wie die LVZ berichtet.

Dieser Vorfall fällt in einen größeren Kontext rechtlicher Auseinandersetzungen über die Störung von Geschwindigkeitsmessanlagen. So stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass das Umwerfen einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage auch dann strafbar ist, wenn keine physischen Schäden entstanden sind. Der entscheidende Punkt ist die „Unbrauchbarkeit“ des Gerätes, die im Sinne des Strafgesetzbuches genug ist, um als Störung öffentlicher Betriebe gewertet zu werden. Ein ähnlicher Fall, in dem ein Mann gezielt gegen eine Radaranlage trat und diese außer Betrieb setzte, führte zu einer Verurteilung. Das OLG bestätigte diese rechtliche Einschätzung und unterstrich die strafrechtliche Relevanz solcher Eingriffe in die Funktionsfähigkeit von Blitzeranlagen, wie auf der Website der Kanzlei Heskamp erläutert wird.

Rechtliche Konsequenzen für Vandalismus

Die Entscheidung des OLG Hamm lässt sich auf den Vorfall in Leipzig übertragen. Laut § 316b StGB reicht es aus, wenn die Störung einer öffentlichen Sicherheit dienenden Einrichtung durch gezielte Handlungen geschieht, auch wenn kein sichtbarer Schaden verursacht wird. Dies könnte für die Beschmutzer des Blitzers in der Theresienstraße ernsthafte Konsequenzen haben. Auch hier könnte eine rechtliche Einordnung als „unbrauchbar“ die Ermittlungen der Polizei beeinflussen.

Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Folgen die drei Tatverdächtigen erwarten, wenn sie wegen ihrer mutwilligen Störung zur Rechenschaft gezogen werden. Der Vorfall wirft auch Fragen nach der Sicherheit und dem Schutz öffentlicher Einrichtungen auf, insbesondere in einer Zeit, in der Geschwindigkeitskontrollen unverzichtbar für die Verkehrssicherheit sind.

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OrtEutritzsch, Deutschland
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