Sichere Knallerei: Silvesterfeuerwerk mit Verantwortung genießen!
Am Silvester 2025 ruft das Umweltministerium zu sicherem Feuerwerk auf: weniger Lärm und Müll, mehr Freude für alle.

Sichere Knallerei: Silvesterfeuerwerk mit Verantwortung genießen!
Am 23. Dezember 2025 ruft das Umwelt- und Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. Unter dem Motto „Kleines Feuerwerk – Große Freude“ sollen die Bürger dazu angeregt werden, weniger Lärm, Müll und Verletzungen beim Jahreswechsel zu verursachen. Wie um.baden-wuerttemberg.de berichtet, wird der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ab dem 29. Dezember wieder gestattet, was viele Feuereiferige freut.
Für die Silvesternacht empfehlen die Behörden, auf „kleines Feuerwerk“ (Kategorie 1) zurückzugreifen, wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen oder kleine Fontänen. Diese Produkte, die nur mit einer CE-Kennzeichnung verkauft werden dürfen, bieten eine sichere und umweltfreundliche Möglichkeit, den Jahreswechsel zu feiern. Der Abbrand von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist jedoch nur am 31. Dezember und 01. Januar erlaubt.
Regelungen und Sicherheitshinweise
Die Sicherheitsvorkehrungen sind umfassend. Städte und Kommunen haben das Recht, zeitliche und räumliche Beschränkungen oder sogar Verbote für das Zünden von Feuerwerk zu erlassen, insbesondere in der Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen. Darüber hinaus müssen Käufer sicherstellen, dass ihre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren Behörde zugelassen sind. Dies stellt sicher, dass die Produkte den notwendigen Sicherheitsstandards entsprechen, wie verbraucherzentrale.de betont.
Der Zoll sorgt im Hintergrund für die Einhaltung dieser strengen Regelungen. Wie in einem Bericht von swzoll.de beschrieben, werden illegale Feuerwerksartikel regelmäßig beschlagnahmt, wobei jährlich mehrere tausend nicht konformitätsbewertete Produkte vom Zoll sichergestellt werden.
- Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien eingeteilt:
- F1: Kleinstfeuerwerk, Verkauf ab 12 Jahren.
- F2: Kleinfeuerwerk, Verkauf ab 18 Jahren, nur zu Silvester erlaubt.
- F3: Mittelfeuerwerk, nur mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis.
- F4: Großfeuerwerk, nur für professionelle Pyrotechniker.
Beim Kauf von Silvesterfeuerwerk ist es wichtig, auf die CE-Kennzeichnung zu achten, die nicht nur für die Sicherheit entscheidend ist, sondern auch eine Registriernummer umfasst, die den Ursprung der Produkte nachvollziehbar macht. Diese Kennzeichnung spielt eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass die Produkte von vertrauenswürdigen Herstellern stammen.
Umweltschutz und Alternativen
Die Diskussion um Silvesterfeuerwerk geht über Sicherheitsbedenken hinaus. Experten warnen auch vor den erheblichen Umweltbelastungen, die durch den Einsatz von Feuerwerk entstehen. Jährlich werden in der Silvesternacht schätzungsweise etwa 4.000 Tonnen Feinstaub freigesetzt, was die Luftqualität erheblich beeinträchtigen kann. Zudem hinterlassen Feuerwerksrückstände Schwermetalle und Plastik, die Böden und Gewässer schädigen können, wie swzoll.de hervorhebt.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, setzen immer mehr Kommunen auf umweltfreundliche Alternativen, wie leise Feuerwerke oder digitale Lichtshows. Diese Optionen bieten eine ruhige und ebenso beeindruckende Möglichkeit, den Jahreswechsel zu feiern, ohne die Probleme zu verursachen, die mit herkömmlichen Feuerwerk verbunden sind. Viele Verbraucher sind sich der Auswirkungen auf Tiere und die Umwelt bewusst und suchen nach nachhaltigeren Feiermöglichkeiten.
Der bevorstehende Jahreswechsel bietet eine Gelegenheit, auf die eigene Verantwortung zu achten. Mit der richtigen Vorbereitung und dem Bewusstsein für Sicherheitsregeln sowie Umwelteinflüsse wird Silvester zu einem Fest, das sowohl Freude bereitet als auch Rücksicht auf andere nimmt.