Polizeikessel in Leipzig: Unhaltbare Zustände und rechtliche Folgen!
Polizeikessel in Leipzig: Unhaltbare Zustände und rechtliche Folgen!
Leipzig, Deutschland - Am 3. Juni 2023 fand im Heinrich-Schütz-Park in Leipzig eine Kontroverse um einen großen Polizeikessel statt, die bis heute für Diskussionen sorgt. Laut nd-aktuell wurden 1324 Menschen von der Polizei umschlossen und für bis zu elf Stunden festgehalten, nachdem eine geplante Demonstration aufgrund befürchteter Gewalt untersagt wurde. Die Protestierenden richteten sich gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
Die Polizeikräfte rechtfertigten die Einkesselung mit einzelnen Gewaltausbrüchen, die während der Mobilisierung stattfanden. Die Bedingungen während der Festhaltung waren dabei bedenklich: Die Eingekesselten waren ohne Trinkwasser und Essen und mussten ihre Notdurft im Gebüsch verrichten. Insgesamt wurden 1537 Ermittlungsverfahren gegen unidentifizierte Personen eingeleitet, deren Vorwürfe stark umstritten sind.
Rechtslage und kritische Stimmen
Zwei Jahre nach dem Vorfall stellte sich heraus, dass 861 der Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, da sich die Vorwürfe als unbegründet erwiesen. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte, dass in vielen Fällen der Tatbestand, die Rechtswidrigkeit oder die Schuld nicht festgestellt werden konnten. Derzeit sind noch 445 Verfahren in Bearbeitung oder liegen der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vor. Erschreckend ist, dass in weniger als 1,5% der Fälle, das sind 19 Fälle, tatsächlich Anklage erhoben wurde.
Ein markantes Beispiel aus diesen Verfahren ist der Fall eines 25-jährigen Aktivisten, der wegen versuchten Mordes und Körperverletzung angeklagt wurde, aber schließlich nach sechs Monaten Untersuchungshaft freigelassen wurde. Das Landgericht hob den Haftbefehl auf, weil kein dringender Tatverdacht vorlag. Die meisten der Eingekesselten werden von Verfassungsschutzbehörden als Linksextremisten eingestuft, und die Daten aller 1322 strafmündigen Betroffenen wurden von der sächsischen Polizei an Geheimdienste weitergegeben, um fünf Jahre lang gespeichert zu werden. Diese Praxis rief harsche Kritik von Datenschützern und Juristen hervor.
Kritische Urteile und Reaktionen
Ein aktueller Prozess vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht beleuchtet ähnliche Probleme. Über 300 Teilnehmende, darunter 38 Minderjährige, wurden im Rahmen einer Demonstration eingekesselt. Die Bedingungen waren auch hier unmenschlich, da mobile Toiletten nicht bereitgestellt wurden und die Eingeschlossenen unter ähnlichen Umständen ausharren mussten. Das Verwaltungsgericht bewertete die Einkesselung in fünf Fällen als rechtmäßig, begründet durch das Verhalten vermummter Personen im Block, die die Versammlung störten.
Allerdings wurden bei zwei weiteren Klägern die Maßnahmen als rechtswidrig eingestuft, da sich diese außerhalb des kritisierten Blocks aufgehalten hatten. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das im Vorfeld der Prozesse die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in Frage stellte, argumentierte, dass der Polizeikessel eine repressive Maßnahme darstellt, weshalb das Amtsgericht zuständig sei. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Beschwerde der Polizei im November 2022 zurück, was die rechtlichen Unsicherheiten um solche Maßnahmen weiter verdeutlicht.
Der Fall Leipzig, wie auch die Geschehnisse in Düsseldorf, werfen ein Schlaglicht auf die kritische Situation der Versammlungsfreiheit und die praktizierten Maßnahmen der Polizei. Forderungen von Politikerinnen wie der Links-Abgeordneten Jule Nagel, die unverzügliche Löschung der gespeicherten Daten, zeigen das Bedürfnis nach mehr Transparenz und Respekt für die Grundrechte.
Details | |
---|---|
Ort | Leipzig, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)