Energieausweise: Vermieter in der Pflicht – Bußgelder bis 10.000 Euro!
Erfahren Sie alles über die aktuellen Energieausweis-Vorschriften in Gohlis-Süd, wichtige Fristen und Bußgelder für Vermieter.

Energieausweise: Vermieter in der Pflicht – Bußgelder bis 10.000 Euro!
Die Vorschriften rund um Energieausweise für Wohngebäude haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Diese Anpassungen, die seit 2021 in Kraft sind, haben zu einer Verschärfung der Anforderungen geführt, was sowohl private als auch geschäftliche Vermieter betrifft. Eine aktuelle Umfrage von Techem zeigt, dass 57% der privaten Vermieter mehr Informationen zu den neuen Regelungen wünschen, während 87% der Geschäftskunden sich gut informiert fühlen. Trotz der Informationslücken bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis letztlich beim Eigentümer, wie Haufe berichtet.
Ab dem 1. Mai 2021 traten substanzielle Änderungen in Kraft, die nicht zuletzt die Angaben zur energetischen Bewertung von Gebäuden betreffen. So betrifft die Neuregelung insbesondere Energieausweise, die vor 2011 ausgestellt wurden, da deren Gültigkeit auf zehn Jahre begrenzt ist. Bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung eines beheizten und dauerhaft genutzten Gebäudes muss der Energieausweis vorgelegt werden, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Informationen zu Energieausweisen
Für Neubauten ist der Energieausweis seit 2002 verpflichtend, und Bestandsgebäude wurden ab 2007 einbezogen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die gesetzliche Grundlage für diese Ausweise. Vermieter haben die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. Seit dem 1. Mai 2021 sind allerdings die Anforderungen an den Verbrauchsausweis gestiegen; er muss mehr Informationen enthalten als zuvor. Der Bedarfsausweis hingegen bietet detaillierte Einblicke in den energetischen Zustand der Immobilie und ist für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden, verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in beiden Varianten des Energieausweises CO2-Emissionen angegeben werden. Diese Neuerungen erhöhen die Transparenz und sollen dazu führen, dass Mietinteressierte und Käufer besser informiert werden. Für selbst genutzte Immobilien oder für Nutzflächen, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, ist kein neuer Ausweis erforderlich.
Bußgelder und Pflichten für Vermieter
Vermieter sind in der Pflicht, den Energieausweis bei Besichtigungen potenziellen Mietern und Kaufinteressenten vorzulegen. Immobilienmakler sind ebenfalls gehalten, diesen Nachweis bei Vermietungen oder Verkäufen bereitzustellen. Die Fristen und die Notwendigkeit, einen aktuellen und korrekt ausgefüllten Energieausweis zu haben, können dazu führen, dass bei Missachtung hohe Bußgelder fällig werden.
Mit den steigenden Anforderungen sind auch steigende Bedürfnissen nach Informationen zu spüren. 57% der privaten Vermieter wünschen sich zusätzliche Informationen zu Themen wie Erneuerungshäufigkeit, erforderliche Dokumente und die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen. Haufe stellt fest, dass die Umfrage, die im Mai 2025 durchgeführt wurde, 454 private Vermieter und 79 Geschäftskunden befragte.
Insgesamt zeigt sich, dass die neuen Regelungen und die damit verbundenen Informationsdefizite bei den Vermietern eine wichtige Herausforderung darstellen. Eine schnelle und umfassende Aufklärung ist nötig, damit alle Beteiligten die gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Wohnglück.