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In der aufregenden Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday klopfen die Schnäppchenjäger an die Türen des Onlinehandels! Das Hauptzollamt Dresden warnt: Wer Geschenke oder Schnäppchen aus dem Ausland bestellt, sollte sich nicht nur auf die Lieferzeiten konzentrieren, sondern auch die steuerlichen und zollrechtlichen Bestimmungen im Auge behalten! Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten müssen Verbraucher bei einem Wert bis 150 Euro mit einer Einfuhrumsatzsteuer von 19% (bzw. 7% für spezielle Waren) rechnen. Bei Bestellungen, die über diesen Wert hinausgehen, kommen Zollgebühren hinzu. Geschenksendungen bis 45 Euro sind hingegen abgabenfrei!

Doch Vorsicht! Fälschungen und unsichere Produkte können gesundheitliche Risiken bergen. Der Zoll hat das Recht, Waren zurückzuweisen oder zu vernichten, wenn sie nicht den EU-Standards entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Tabakwaren, deren Versand ohne gültige deutsche Steuerzeichen verboten ist – hier droht die Beschlagnahmung! Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Verbraucher sich unbedingt auf der Website des Zolls informieren und sich mit dem Chatbot „TinA“ über mögliche Einfuhrabgaben informieren. Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn man nicht aufpasst!

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