Am Morgen des 21. November 2025 wurde eine 51-jährige Deutsche am Flughafen Dresden von der Bundespolizei festgenommen. Die Frau schlief auf einer Sitzecke in der Abrufebene, als die Beamten sie ansprachen. Ein Blick in die Fahndungssysteme offenbarte einen Vollstreckungshaftbefehl aus Arnsberg wegen Erschleichens von Leistungen.
Da sie die fälligen Kosten von 845 Euro nicht begleichen konnte, muss die Frau nun eine Strafe von 65 Tagen im Gefängnis Chemnitz verbüßen. Diese Festnahme verdeutlicht, dass die Polizei auch am Flughafen Wachsamkeit zeigt und das Gesetz konsequent durchsetzt.
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