Kleidervorschriften an Schulen: Was sagen Sie dazu?
Jogginghose und Crop-Top im Unterricht – voll okay oder unangemessen? Der Bundeselternrat hat sich für Kleidervorschriften an Schulen ausgesprochen. Auch das Evangelische Schulzentrum in Bad Düben hat entsprechende Regeln. Was halten Sie davon? Sollten Schülerinnen und Schüler sich an feste Kleidungsregeln halten müssen, oder nicht? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit:
Im Evangelischen Schulzentrum in Bad Düben gilt bereits eine Regelung bezüglich der Kleidervorschriften. Gemäß der Hausordnung müssen alle Lehrenden und Lernenden angemessene Kleidung tragen. Unter unangemessener Kleidung sind Oberteile mit sehr tiefem Ausschnitt sowie Kleidungsstücke, die den Bauchnabel und das Gesäß nicht bedecken, zu verstehen. Provokante Aufdrucke sind ebenfalls nicht erlaubt.
Die Meinungen zu Kleidervorschriften an Schulen gehen auseinander. Der Bundeselternrat befürwortet eine verbindliche Regelung. Dadurch könnten Schülerinnen und Schüler, die sich nicht adäquat kleiden, nach Hause geschickt werden und aufgefordert werden, sich angemessen anzuziehen. Der Rat betont die Bedeutung einer ordentlichen Erscheinung im schulischen Umfeld. Erfahrungsgemäß können Regeln zur Kleiderordnung dabei helfen, ein positives Schulklima zu schaffen.
Einige Sprachexperten fürchten jedoch, dass zu strikte Kleidervorschriften die individuelle Entfaltung der Schülerinnen und Schüler einschränken könnten. Sie argumentieren, dass die Persönlichkeit der Jugendlichen auch durch ihre Kleidung zum Ausdruck kommen sollte. Gleichzeitig sehen sie jedoch auch die Notwendigkeit gewisser Grenzen, um Ablenkungen im Unterricht zu vermeiden.
Was halten Sie von diesen unterschiedlichen Positionen? Sollten Schulen Kleidungsvorschriften in ihre Hausordnung aufnehmen, um ein angemessenes Erscheinungsbild sicherzustellen? Oder halten Sie es für wichtiger, den Schülerinnen und Schülern mehr Freiheit in der Wahl ihrer Kleidung zu lassen? Teilen Sie uns Ihre Meinung in unserer Umfrage mit.
Die Umfrage läuft noch bis zum 11. September. Machen Sie mit!
Quelle: LVZ