Jugend Familie und Soziales

Keine Kinderbetreuungsgebühren bis 14. Februar – Stadt Leipzig

Keine Lastschriften für Februar 2021

Grundsätzlich ist nur die Hälfte des Elternbeitrags im Februar fällig. Für den Monat Februar 2021 werden von der Stadtkasse keine Lastschriften für die städtischen Einrichtungen vorgenommen. Wie angekündigt wird der Beitrag mit der Hälfte des Elternbeitrags ab Dezember 2020 verrechnet, der vollständig eingezogen wurde.
Eltern, die Daueraufträge eingerichtet haben oder die Zahlung selbst leisten, werden gebeten, die Zahlung für den Monat Februar auszusetzen, wenn der Beitrag der Eltern im Dezember vollständig bezahlt wurde. Bei Überzahlungen werden diese mit den folgenden Monaten oder den Kosten für die im oben genannten Zeitraum genutzten Rettungsdienste verrechnet.
Das Amt für Jugend und Familie informiert betroffene Familien gesondert über die Kosten für die Notfallversorgung. Diese werden für die Notfallversorgung in Höhe des regulären Elternbeitrags berechnet. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Das Beste: Verwenden Sie das SEPA-Lastschriftmandat

Die Stadtkasse empfiehlt die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für regelmäßige Zahlungen. Dies bedeutet, dass die Abholung immer pünktlich ist, wenn der Anspruch fällig ist. In der aktuellen Situation wird der Feed automatisch angehalten. Die damit verbundenen Vorteile wären: keine Terminüberwachung, keine Verzögerung und die Einsparung des Aufwands für eine Übertragung oder deren Aussetzung. Das Formular kann bei der Stadtkasse angefordert oder über www.leipzig.de unter dem Suchbegriff „SEPA“ abgerufen werden.

Unabhängige Institutionen

Eltern, deren Kinder in privaten Einrichtungen betreut werden, werden gebeten, sich direkt an die für das weitere Verfahren zuständige Einrichtung zu wenden.

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