Berlin. In Bussen, S-Bahnen, Regionalzügen und Fernverkehrsdiensten der Deutschen Bahn werden alltägliche Masken bald nicht mehr ausreichen. Am Dienstag haben Bund und Länder eine strengere Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr beschlossen. Die deutschlandweite Regelung ist nicht ganz so streng wie in Bayern. Die wichtigsten Antworten auf die Maßnahme finden Sie hier auf einen Blick.
Welche Masken sind zukünftig in Bussen und Bahnen erlaubt?
Wer mit Bus oder Bahn reisen will, muss zukünftig medizinische Masken tragen. Alltagsmasken oder selbstgemachte Stoffmasken, Schals oder Schals sind dann für Zug- und Busreisende nicht mehr erlaubt. Zu den medizinischen Masken zählen nach Angaben des Verbraucherzentrums in Hamburg beispielsweise chirurgische Masken, aber auch Atemmasken vom Typ KN95 oder FFP2. Bayern geht noch einen Schritt weiter: Seit dem 18. Januar ist eine FFP2-Maske für den öffentlichen Nahverkehr im Freistaat obligatorisch.
© Quelle: Bundesanstalt für Arzneimittel und Medizinprodukte
Wann gilt die verschärfte Maskenanforderung?
Derzeit gibt es keine klare Antwort auf die Frage, wann die strengere Maskenanforderung im öffentlichen Verkehr tatsächlich gilt. Auf der Website der Deutschen Bahn heißt es beispielsweise: „In Zügen, Bussen und Bahnhöfen müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Bitte beachten Sie die geltenden Vorschriften in allen Bundesländern. „“
Denn die strengere Maskenpflicht sollte deutschlandweit gelten, muss aber noch in die Corona-Verordnung der einzelnen Bundesländer umgesetzt werden. Auf Wunsch des Redaktionsnetzwerks Deutschland sagte die DB: „Wir stehen bereits mit den zuständigen Ansprechpartnern bei Bund, Ländern, Behörden und Käufern in Kontakt.“ In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wann die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in den Bundesländern gilt:
Baden-Württemberg: Ab Montag, 25. Januar gelten strengere Maskenanforderungen.
Bayern: FFP2-Maskenanforderung in Bussen und Bahnen seit Montag, 18. Januar.
Berlin: seit Sonntag, 24. Januar, gelten strengere Maßnahmen.
Brandenburg: Seit Samstag, 23. Januar, gelten strengere Maskenanforderungen.
Bremen: Seit Freitag, 22. Januar, gelten strengere Maskenanforderungen.
Hamburg: Seit Freitag, dem 22. Januar, gelten strengere Maskenanforderungen.
Hessen: Seit Samstag, 23. Januar, gelten strengere Maskenanforderungen.
Mecklenburg-Vorpommern: Seit Samstag, 23. Januar, gelten strengere Maskenanforderungen.
Niedersachsen: Ab Montag, 25. Januar gelten strengere Maskenanforderungen.
Nordrhein-Westfalen: Ab Montag, 25. Januar gelten strengere Maskenanforderungen.
Rheinland-Pfalz: Ab Montag, 25. Januar gelten strengere Maskenanforderungen.
Saarland: Ab Montag, 25. Januar, gelten strengere Maskenanforderungen.
Sachsen: Ab Montag, 25. Januar, gelten strengere Maskenanforderungen.
Sachsen-Anhalt: Ab Montag, 25. Januar gelten strengere Maskenanforderungen.
Schleswig-Holstein: Ab Montag, 25. Januar gelten strengere Maskenanforderungen.
Thüringen: Es wird erwartet, dass ab Dienstag, dem 26. Januar, strengere Maskenanforderungen gelten.
Welche Strafen müssen Reisende für Verstöße erwarten?
Das Sicherheitspersonal der Eisenbahn überprüft nach dem Zufallsprinzip die Maskenanforderungen in den Zügen. Die Anzahl der täglichen Fernzüge, in denen DB-Kontrollteams an Bord sind, wurde nach Angaben des Unternehmens am 1. September verdoppelt. Passagiere, die wiederholt die Maskenanforderung nicht erfüllen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die Bundespolizei wird in Konfliktsituationen hinzugezogen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss über ein entsprechendes ärztliches Attest verfügen, um es dem DB-Zugpersonal vorzeigen zu können.
Zu Beginn der verschärften Maskenanforderung wird es wahrscheinlich eine Nachfrist geben, in der keine Geldstrafen für Verstöße verhängt werden. Die FFP2-Maskenanforderung in Bayern im öffentlichen Verkehr wird in der ersten Woche ebenfalls nicht strikt durchgesetzt. Ab dem 25. Januar kann jedoch eine Geldstrafe verhängt werden.
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Müssen gegen Corona geimpfte Passagiere auch eine Maske tragen?
Es sollte keine Sonderrechte für Bahnreisende geben, die bereits gegen Corona geimpft wurden, dem gewährten Bahnchef Richard Lutz eine Ablehnung gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. „Wir halten uns an die politischen Richtlinien“, sagte er. „Niemand wird daher vorerst auf eine Maske verzichten können, nur weil er eine Impfkarte hochhält.“
Werden in Zukunft weitere Züge fahren?
Ein weiterer Teil der Resolutionen lautet: Die Kontakte im öffentlichen Nahverkehr sollen weiter reduziert werden, damit die Anzahl der Fahrgäste ein Drittel der regelmäßig zulässigen Anzahl nicht überschreitet. Die Erweiterung der Regeln für das Home Office sollte dazu beitragen. Und: Wo immer möglich, sollten zusätzliche Busse und Züge eingesetzt werden.
Laut dem Verband Deutscher Transportunternehmen (VDV) wäre dies schwer umzusetzen: „Zusätzliche Kapazitäten mit mehr Fahrzeugen und Personal stehen insbesondere in der Hauptverkehrszeit nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung, da wir dort bereits das gesamte Sortiment betreiben . “ Der VDV appelliert daher an die Sensibilität und Solidarität der Fahrgäste: Wenn das Fahrzeug zu voll erscheint, sollte der nächste Bus oder Zug genommen werden.
Laut der Deutschen Bahn ist das Reisevolumen seit Ende 2020 auf ein niedriges Niveau gesunken: „Wir können sehen, dass sich dieser Trend angesichts der neuen Beschränkungen des öffentlichen Lebens fortsetzt. Der Rückgang der Passagierzahlen kann je nach regionaler Situation sehr unterschiedlich sein “, sagte eine Sprecherin gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Im Fernverkehr sind die Züge durchschnittlich mit rund 20 Prozent belegt, während die DB derzeit 85 Prozent der normalen Reichweite fährt.
Müssen Passagiere einen Sitzplatz reservieren?
Um mehr Abstand zwischen den Passagieren zu schaffen, wurde die Anzahl der reservierten Sitzplätze reduziert: Da Ende November nur ein Sitzplatz pro Doppelsitz gebucht werden kann, wird Einzelreisenden automatisch ein Fensterplatz zugewiesen. „Alle anderen Plätze bleiben für eine Reservierung gesperrt“, sagt die Deutsche Bahn.
Für Sitzgruppen mit Tisch kann nur der Fensterplatz auf einer Seite und der Gangplatz auf der gegenüberliegenden Seite gebucht werden. In geschlossenen Abteilen mit sechs Sitzplätzen können Reisende nur zwei Sitzplätze reservieren, den Fensterplatz auf der einen Seite und den Gangplatz auf der anderen Seite. Es gibt nur Ausnahmen für Familien und Paare. Zu diesem Zweck schafft die Deutsche Bahn zusätzliche Bereiche in der 1. und 2. Klasse, in denen Sie Sitzplätze nebeneinander reservieren können. Es sollte jedoch keine Verpflichtung bestehen, einen Sitzplatz zu reservieren.
Können Reisende das Bahnticket aufgrund von Corona kostenlos stornieren?
Ob das Tragen einer OP-Maske, das Sperren oder die Angst vor dem Coronavirus obligatorisch ist: Dies sind keine Gründe, um ein Bahnticket jederzeit kostenlos stornieren zu können. Es gelten die Tarifstornierungsbedingungen des gebuchten Angebots: Sowohl die Flex-Preise als auch die Sparpreise können im Rahmen der regulären Tarifbedingungen storniert werden. Super Saver-Fahrkarten können nicht storniert werden. Die Deutsche Bahn weist auch im Buchungsprozess darauf hin.