Allgemein

Vor Ferienbeginn: Rechtzeitig an die Unterlagen zur Beantragung von Personaldokumenten für Kinder und Jugendliche denken

Vor Ferienbeginn: Rechtzeitig an die Unterlagen zur Beantragung von Personaldokumenten für Kinder und Jugendliche denken

Ferienzeit ist Reisezeit. Mütter, die seit der Geburt das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen für die Beantragung oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses möglicherweise eine aktuelle schriftliche Auskunft darüber aus dem Sorgeregister.

  • Eine Kinderhand in einer Erwachsenenhand © Pixabay

Wer ins Ausland reisen möchte, braucht oft auch für sein Kind einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bei der Beantragung oder Verlängerung des Personaldokuments für Minderjährige muss nachgewiesen werden, wie die elterliche Sorge geregelt ist.

Mütter mit alleinigem Sorgerecht

Mütter, die seit der Geburt das alleinige Sorgerecht besitzen, benötigen für die Beantragung oder die Verlängerung eines Kinderreisepasses möglicherweise eine aktuelle schriftliche Auskunft darüber aus dem Sorgeregister. Auch die Bundespolizei kann unter Umständen die Vorlage dieser Alleinsorge-Bescheinigung bei der Ein- und Ausreise verlangen.

Daher empfiehlt das Amt für Jugend und Familie dringend, diese Bescheinigung rechtzeitig zu beantragen, denn die Bearbeitungszeit insbesondere bei außerhalb von Leipzig geborenen Kindern kann ein bis drei Wochen betragen. Der Antrag, die Kontaktdaten und weitere Hinweise sind auf der Internetseite www.leipzig.de/elternsein im Bereich Beistandschaft/Beurkundung zu finden. Der Antrag kann über diese Internetseite unkompliziert mit einem Online-Formular gestellt werden.

Vor der Reise informieren

Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern legen zum Nachweis der elterlichen Sorge die Sorgeerklärung, Eheurkunde oder den Gerichtsbeschluss vor. Väter mit alleinigem Sorgerecht zeigen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor.

Außerdem ist es sinnvoll, sich bei der Bundespolizei grundsätzlich über das Reisen mit Kindern zu informieren und die vom Auswärtigem Amt für die verschiedenen Länder bereitgestellten Sicherheits- und Reisehinweise zu beachten.