
Berlin. Familien, Restaurants sowie Unternehmen und Selbstständige sollten weitere steuerliche Unterstützung erhalten, um die wirtschaftlichen Folgen der Koronapandemie zu bewältigen. Der Bundestag hat am Freitag in Berlin mit Stimmen der Union und der SPD sowie der FDP und der AfD das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet, mit dem die Erleichterungen verlängert werden. Links und Grüne enthielten sich. Die Opposition kritisierte die Pläne als unzureichend.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Familien in diesem Jahr wie im Jahr 2020 für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro erhalten. Darüber hinaus sollen die seit Monaten geschlossenen Restaurants Steuerbeihilfen erhalten.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent gilt weiterhin für Lebensmittel in der Gastronomie. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Gastronomie wiedereröffnet wird – deshalb sollte die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie auf den Sommer beschränkt. Die Rate von 19 Prozent bleibt für Getränke.
Darüber hinaus sollten Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, durch Steuerbeihilfen liquider werden. Sie sollten in größerem Umfang als bisher in der Lage sein, Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen.
Links beschreibt Pläne als unzureichend
In der abschließenden Parlamentsdebatte sprach die SPD-Expertin Ingrid Arndt-Brauer von einem „guten Gesetz“, das schnell verabschiedet wurde. Die FDP unterstützt die Maßnahmen, auch wenn das Gesetz laut MP Markus Herbrand kein großer Erfolg und nicht sehr überzeugend ist.
Die Pläne sind auch für die Linke unzureichend. Es ist nicht alles falsch, aber es ist zu wenig und zu ungenau, kritisierte ihre Expertin Jörg Cezanne. Ähnlich äußerten sich die Grünen: Die Maßnahmen seien keine wirkliche Hilfe, sagte Stefan Schmidt.
Albrecht Glaser von der AfD sprach von einem „Gespött“ im Hinblick auf die Erleichterung für Unternehmen. Zum Beispiel forderte er, dass unbegrenzte Verluste über mehrere Jahre zurückgetragen werden. Die FDP und die Grünen befürworten ebenfalls eine längerfristige Expansion; Aus der Sicht der Linken profitieren nur große Unternehmen.
Gewerkschaftsexperte Sebastian Brehm sprach dagegen von einem vernünftigen Kompromiss und einem guten Schritt für die Wirtschaft. Die Union hätte sich etwas mehr vorstellen können, hieß es über den Verlustvortrag.
Der Bundestag genehmigt Zuschüsse für Niedriglohnempfänger
Niedriglohnempfänger, Langzeitarbeitslose und Empfänger von Sozialhilfe werden auch in der Corona-Krise weitere Unterstützung erhalten. Der Bundestag hat am Freitag ein Hilfspaket genehmigt, das einen Zuschuss für die Grundsicherung vorsieht. Erwachsene Niedriglohnempfänger, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger erhalten einen Pauschalzuschuss von 150 Euro.
Das Sozialministerium begründete den Zuschuss mit höheren Kosten aufgrund der Pandemie, beispielsweise für Hygieneartikel und zusätzliche Mahlzeiten zu Hause. Das Geld soll in der ersten Jahreshälfte ausgezahlt werden.
Gleichzeitig sieht das sogenannte Sozialschutzpaket III vor, dass es weiterhin schnell sein sollte, Leistungen aus den grundlegenden Sicherheitssystemen zu beantragen – langwierige Prüfungen werden bis Ende des Jahres ausgesetzt. Der einfachere Zugang zur Basissicherheit wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Hier geht es auch um Selbstständige, Menschen, die in der Kultur arbeiten oder für niedrige Löhne arbeiten und für die es in der Corona-Krise finanziell eng werden kann. „Wir stärken den Wohlfahrtsstaat für alle, die ihn jetzt oder in Zukunft brauchen“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Katja Mast.