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Veterinäramt ordnet Stallungen in Risikogebieten an – Stadt Leipzig

Der in der Nähe des Freizeitparks Belantis gefundene Vogel wurde am 17. November vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als mit dem Vogelgrippevirus H5N1 infiziert bestätigt. Die Bezirke, deren Geflügel besonders gefährdet ist, wurden anhand der Risikobewertung des FLI ermittelt. Laufvögel sind von der Bestellung ausgenommen. Sollten bei Wildvögeln weitere Fälle von Vogelgrippe festgestellt werden, ist es möglich, dass die Risikogebiete angepasst werden.

Kranke Vögel sind dem Veterinäramt zu melden

Die Bürger werden gebeten, Funde von toten oder kranken Wildwasser- oder Greifvögeln unter Tel. (03419) 123-3791 oder an veterinaeramt@leipzig.de. Verstorbene oder krank erscheinende Tiere dürfen nicht berührt, gefangen oder von ihrem Fundort entfernt werden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Stallungen müssen geschlossen oder dicht abgedeckt sein

Die hochpathogene Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Aviäre Influenza genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich zu bekämpfende Tierseuche, die nach einigen schwerwiegenden Symptomen zu massiven Todesfällen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln führen kann. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, gelten als natürliches Reservoir für Vogelgrippeviren. Es muss daher sichergestellt sein, dass das Geflügel entweder in geschlossenen Ställen untergebracht ist oder unter einer Vorrichtung mit einem vorstehenden, dichten, gegen Eindringen gesicherten Deckel und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenumrandung gehalten wird. Um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden, dürfen Netze oder Gitter nur verwendet werden, wenn sie eine Maschenöffnung von maximal 25 Millimetern nach oben haben. Informationen und Risikobewertungen finden Sie auf den Webseiten www.fli.de und www.openagrar.de.

Oberste Priorität hat der Schutz der Geflügelhaltungsbetriebe vor dem Eindringen der Vogelgrippe. Alle Geflügelhalter sind daher aufgerufen, ihre eigenen Tiere unabhängig von der Größe der jeweiligen Herde zu schützen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen gegebenenfalls zu verbessern und konsequent umzusetzen. Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Direkter Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln, beispielsweise auf Gewässern wie Teichen, sollte vermieden werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser verwendet werden, um die Tiere zu tränken, zu denen Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und andere Gegenstände, mit denen das Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Geflügelhaltung beim Veterinäramt angemeldet?

Bei erhöhten Tierverlusten in der Herde ist eine tierärztliche Untersuchung erforderlich, um den Krankheitsverlauf abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit aviären Influenzaviren auszuschließen. Das Veterinäramt der Stadt Leipzig ist unverzüglich zu informieren. Die Geflügelhaltung sollte immer beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse angemeldet werden.

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