
Berlin. Verkehrsunfälle in der Innenstadt mit Kindern ereignen sich hauptsächlich auf Straßen mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit von mehr als 30 km / h. In den letzten zehn Jahren wurde laut einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage des Green nur ein Viertel der Kinder, die bei Verkehrsunfällen einen Unfall hatten, auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km / h oder weniger verletzt Fraktion, der das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zur Verfügung steht.
Die Zahl der Kinder, die in städtischen Gebieten an Verkehrsunfällen beteiligt waren, ging zwischen 2011 und 2019 nur geringfügig von 22.566 auf 19.972 zurück. Rund 15.000 bis 16.000 von ihnen stürzten laut der Zeitung außerhalb der 30 km / h-Zone ab.
Die Grünen dringen in das Tempolimit ein
Die meisten Unfälle mit Kindern und Jugendlichen, die einen Unfall hatten, ereigneten sich in städtischen Gebieten an Straßenkreuzungen oder Kreuzungen. Nach Angaben des Ministeriums erleiden jedes Jahr insgesamt rund 28.000 Kinder und rund 18.000 junge Menschen Verkehrsunfälle. Der Anteil der Kinder an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle ist in den letzten zehn Jahren mit etwas mehr als 7 Prozent relativ stabil geblieben.
In den allermeisten Fällen war die Unfallursache nach Angaben des Ministeriums auf Fehler des Fahrzeugführers zurückzuführen, insbesondere auf zu schnelles Fahren und die Missachtung von Straßenverkehrsregeln wie der Vorfahrt.
Die grüne Verkehrspolitikerin Daniela Wagner kritisierte, dass sich die Zahl der in Verkehrsunfälle verwickelten Kinder in den letzten zehn Jahren kaum verändert habe. „Die Zahlen beweisen die schrecklichen Folgen des Mangels an Maßnahmen“, sagte Wagner gegenüber dem RND. Um die Zahl der Verletzungen und Todesfälle im Straßenverkehr generell zu verringern, muss das Tempolimit in städtischen Gebieten auf 30 km / h gesenkt werden. Es könnte Ausnahmen für Hauptstraßen geben.
Der Fußgänger- und Fahrradverkehr muss durch bauliche Maßnahmen wie Poller besser vor dem motorisierten Verkehr geschützt werden, fordert Wagner. „Darüber hinaus sollten durch die Überarbeitung des Bußgeldkatalogs Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass gefährliches Fehlverhalten wie das Parken in der zweiten Reihe verringert wird.“