Umwelt und Verkehr

LVB bleibt Mobilitätsdienstleister der Stadt – Stadt Leipzig bis 2044

Grund für die vorzeitige Heirat ist unter anderem, dass der Nahverkehrsplan aktualisiert wurde. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu Qualitätsstandards und zum Verkehrsaufkommen, wie zum Beispiel die Häufigkeit von Straßenbahnen. Zudem laufen die LVB-Streckengenehmigungen für Straßenbahnen aus und eine Verlängerung wäre nur noch bis Ende 2028 möglich gewesen. Um den Leipziger Verkehrsbetrieben hier mehr Planungssicherheit zu geben, sprach sich der Stadtrat im November 2020 für eine Neuzuordnung aus.

Die LVB betreibt auch Mobilitätsstationen

Der Dienstleistungsvertrag verpflichtet die Verkehrsunternehmen nun unter anderem, die Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr für den festgelegten Zeitraum aufrechtzuerhalten und einen festen Fahrplan bereitzustellen. Es ist der Tarif des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes anzuwenden und definierte Qualitätsstandards einzuhalten. Dazu gehören auch verschiedene Mobilitätsdienstleistungen, wie zum Beispiel der Betrieb von Mobilitätsstationen in den nächsten acht Jahren, wie sie von TeilAuto und anderen Anbietern genutzt werden.

Mit der neuen Betrauung wird den Leipziger Verkehrsbetrieben nun mehr Flexibilität eingeräumt, wie es zuletzt die Corona-Pandemie erforderte. Auch in Zukunft soll der Stadtrat immer zwei Jahre im Voraus über den Finanzbeitrag der Stadt für die Leistungen der LVB entscheiden.

Weitere Informationen

Der Nahverkehrsplan für Leipzig ist online unter www.leipzig.de/nahverkehrsplan . abrufbar

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