Ex-Grünen-Stadtrat Kasek wegen übler Nachrede verurteilt!

Ex-Grünen-Stadtrat Kasek wegen übler Nachrede verurteilt!
Leipzig, Deutschland - Jürgen Kasek, der ehemalige Grünen-Stadtrat in Leipzig, wurde am Amtsgericht wegen übler Nachrede verurteilt. Richterin Ute Fritsch sprach eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Euro aus. Der Vorfall, der zu dem Urteil führte, ereignete sich, nachdem Kasek einen Staatsanwalt auf Twitter als „Agent Provocateur“ bezeichnet hatte. Diese Äußerung führte dazu, dass der Staatsanwalt Polizeischutz erhielt, was die Schwere der Vorwürfe unterstreicht. Der Vorfall ist im Kontext der Krawalle zu sehen, die am „Tag X“ in Leipzig, geplant für den 3. Juni 2023, stattfanden. Diese Demonstration, die unter dem Vorwurf von Einschränkungen der Versammlungsfreiheit bekannt wurde, endete in Gewalt und führte zu 18 verletzten Polizisten.
Kasek war in seiner Funktion als Leiter eines Aufzugs für die Versammlungsfreiheit während der untersagten Demo besonders betroffen von den Vorfällen. Ein im Internet verbreitetes Standbild zeigte den Staatsanwalt und eine Kriminalbeamtin, die vermummt im sogenannten „schwarzen Block“ zu sehen waren. Kasek twitterte, der Staatsanwalt sei „mitten im schwarzen Block dabei“ gewesen, und beschuldigte ihn, „rechtswidrige Maßnahmen“ festgelegt zu haben. Im Nachhinein räumte Kasek während des Prozesses Fehler ein und äußerte Bedauern über seine Äußerungen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte ursprünglich Verleumdung angeklagt und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro gefordert. Letztlich entschied das Gericht jedoch, dass Kasek nicht wissentlich falsche Tatsachen verbreitet hatte, sondern dass er voreilig gehandelt habe.
Versammlungsrecht und öffentliche Diskussion
Kaseks Engagement für die Versammlungsfreiheit war auch Thema in der Fraktion der Grünen, die eine Anfrage zu den sogenannten Corona-Spaziergängen stellte. Diese unregistrierten Versammlungen waren in der Diskussion, da einige als rechtswidrig eingestuft wurden. Kasek hatte Bedenken geäußert, dass eine ungleiche Behandlung von Anzeigen gegen unangemeldete Versammlungen zu einer Verzerrung im Versammlungsrecht führen könnte. Kasek warnte davor, dass dies Gruppen dazu ermutigen könnte, keine Anmeldungen mehr vorzunehmen und sich stattdessen über soziale Medien zu verabreden. Heiko Rosenthal, der für die Versammlungsordnung zuständige Stadtverwaltung, erklärte, dass unangemeldete Versammlungen durchgeführt werden dürften, solange sie keine Gefahr für Sicherheit und Ordnung darstellen.
Ein weiteres kontroverses Thema, das Kasek aufbrachte, war die Verzerrung der Statistiken über Versammlungen. Er verwies auf eine Anzeige gegen unbekannte Leiter/-innen eines linken Protestes, in der er fälschlicherweise als „Rädelsführer“ bezeichnet wurde, obwohl er an diesem Tag keine Versammlung angemeldet hatte. Diese Ungerechtigkeit wollte Kasek geklärt wissen, worauf Rosenthal jedoch nur vage Antworten gab und eine Nachbesprechung mit dem Ordnungsamt in Aussicht stellte.
Kaseks Situation zeigt, wie kontrovers und brisant das Thema Versammlungsfreiheit und öffentliche Äußerungen in Leipzig aktuell ist. Der Fall bleibt ein Beispiel dafür, wie öffentliche Kommentare schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen können und die Diskussion über die Grenzen der Meinungsfreiheit neu entfachen.
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Ort | Leipzig, Deutschland |
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