Atempause für Sachsen: IHK begrüßt Moratorium bei Corona-Rückforderungen!

Atempause für Sachsen: IHK begrüßt Moratorium bei Corona-Rückforderungen!
Leipzig, Deutschland - Am 27. Juni 2025 hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig die Entscheidung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums begrüßt, die Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig auszusetzen. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die Nöte von rund 70.000 Unternehmen in Sachsen, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie leiden.
Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärte, dass viele Unternehmer unter Existenzängsten aufgrund der Rückforderungen leiden. Das Moratorium soll diesen Unternehmern eine dringend benötigte Atempause verschaffen. Es betrifft insbesondere das Bundesprogramm „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ sowie die Überbrückungshilfe des Bundes. Bis zur Klärung der offenen Fragen werden keine neuen Rückforderungen oder Mahnungen versendet.
Reaktion der IHK und bürokratische Erleichterungen
Die IHK zu Leipzig hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Rückforderungen auf nachweisbare Überzahlungen beschränkt bleiben und keine flächendeckenden Prüfungen stattfinden. Zudem fordert die Kammer, dass Unternehmer nicht für anfängliche Unklarheiten in der Kommunikation der Förderkriterien bestraft werden. Das Ministerium plant außerdem eine Pressekonferenz, um die Details zu den Änderungen im Rückzahlungsverfahren bekanntzugeben.
Mit rund 203.800 bewilligten Anträgen und einer Gesamtauszahlung von ca. 2,935 Milliarden Euro an fast 98.000 Leistungsempfänger ist das Aussetzen der Rückforderungen ein bedeutender Schritt. Aktuell sind 49.257 Rückforderungsvorgänge abgeschlossen, 27.586 befinden sich in Bearbeitung, und für 29.000 Rückforderungen werden noch Klärungen erwartet, wie das medienservice Sachsen berichtet.
Zukünftige Perspektiven und rechtliche Rahmenbedingungen
Trotz des Moratoriums sind rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen vorerst nicht vorgesehen. Das Sächsische Wirtschaftsministerium, in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB), prüft jedoch Optionen für veränderte Rückzahlungsbedingungen und klare Regeln für nicht rückzahlbare Fördermittel. Unternehmen müssen nach wie vor Auskunft über die Verwendung der Hilfen geben.
Die IHK zu Leipzig wird die Entwicklungen weiterhin verfolgen und sich für eine faire Lösung einsetzen. Diese Initiative wird als wichtiger erster Schritt angesehen, um die Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage zu unterstützen und ihnen eine Perspektive zu bieten.
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Ort | Leipzig, Deutschland |
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