Feuerwerk in Leipzig: So klappt's mit der Genehmigung!

Feuerwerk in Leipzig: So klappt's mit der Genehmigung!

Leipzig, Deutschland - In Deutschland steigt der Ruf nach einem generellen Böllerverbot, während eine Vielzahl von Menschen Feuerwerke vor allem im Sommer schätzt. Wie in Leipzig geregelt, ist das Abbrennen von Feuerwerken zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember ohne eine entsprechende Genehmigung nicht zulässig. Diese Regelung gilt laut lvz.de für private Feierlichkeiten und öffentlich veranstaltete Events.

Für Pyrotechniker ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, die sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Ereignis beim zuständigen Ordnungsamt einreichen müssen. Befindet sich die Veranstaltung in der Nähe von schützenswerten Bereichen, verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Bei der Prüfung der Anträge überprüfen die Genehmigungsbehörden auch möglicherweise auftretende Einwände.

Genehmigungspflichten für Privatpersonen

Privatpersonen, die ein Feuerwerk abbrennen möchten, müssen einen „begründeten Anlass“ nachweisen. Als geeignete Anlässe gelten zum Beispiel Silvester oder bestimmte Feiertage. Ein Geburtstag, der Schulanfang oder eine Hochzeit reichen hingegen nicht aus. Die Genehmigungen für private Feuerwerke sind äußerst rar: Im Jahr 2020 wurden lediglich zwei Anträge genehmigt, im Jahr 2021 einer, und auch in den darauf folgenden Jahren gab es nur vereinzelt Genehmigungen.

Insgesamt wurden in den letzten zwei Jahren rund 80 Feuerwerksanträge beim Ordnungsamt eingereicht. Die hohen Hürden für eine Genehmigung spiegeln sich in den Zahlen wider: 2022 sind drei Anträge genehmigt worden, und für 2023 sowie 2024 wurden jeweils lediglich zwei Genehmigungen erteilt.

Strafen und Bußgelder

Das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerk kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. In Landschaftsschutzgebieten drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Die Regelungen zur Nutzung von Feuerwerkskörpern sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) festgelegt. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, dass Feuerwerke außerhalb der Zeiträume um Silvester genehmigt werden müssen, es sei denn, es handelt sich um ungefährliches Tischfeuerwerk.

Bußgelder für Verstöße variieren je nach Bundesland. In einigen Bundesländern kann das Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie 2 ohne Genehmigung außerhalb der erlaubten Zeiträume mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In Brandenburg sind die Bußgelder für das illegale Abbrennen von Feuerwerk zwischen 25 und 200 Euro angesiedelt. Die Konsequenzen für die Verwendung nicht zertifizierter Feuerwerkskörper, wie „Polen-Böller“, können sogar bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis 50.000 Euro betragen.

Für Leipzig und andere Städte in Deutschland gilt: Es ist unerlässlich, sich an die Regelungen und Genehmigungspflichten zu halten, um rechtliche Schwierigkeiten und mögliche Strafen zu vermeiden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind auf der Homepage der Stadt Leipzig einsehbar, wobei die Kosten für solche Anträge zwischen 20 und 100 Euro liegen.

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OrtLeipzig, Deutschland
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