Bangen um den Zaubergarten: Ist das grüne Juwel Leipzigs noch zu retten?

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Der Zaubergarten in Stötteritz steht durch einen neuen Bebauungsplan vor erheblichen Kürzungen. Bürger können bis 21. August Stellung nehmen.

Der Zaubergarten in Stötteritz steht durch einen neuen Bebauungsplan vor erheblichen Kürzungen. Bürger können bis 21. August Stellung nehmen.
Der Zaubergarten in Stötteritz steht durch einen neuen Bebauungsplan vor erheblichen Kürzungen. Bürger können bis 21. August Stellung nehmen.

Bangen um den Zaubergarten: Ist das grüne Juwel Leipzigs noch zu retten?

Im Leipziger Stadtteil Stötteritz droht dem “Zaubergarten” eine gravierende Bedrohung durch einen neuen Bebauungsplan. Geplant ist das “Kolmstraßenquartier”, das direkt oberhalb des beliebten Schüler-Umweltbildungsgartens errichtet werden soll. Dadurch könnte der Zaubergarten, der seit 2007 vom Verein Columbus Junior betrieben wird, um bis zu 40 Prozent verkleinert werden, wie tag24.de berichtet.

Der geplante Bebauungsplan Nr. 444 sieht ein neues Wohngebiet mit einer Oberschule, einer Sportstätte und einer Kindertagesstätte vor, die künftig direkt an den Zaubergarten angrenzen sollen. Diese Veränderungen würden nicht nur den Raum des Gartens erheblich einschränken, sondern auch die dort stattfindenden Veranstaltungen für Kinder, die derzeit naturnahe Erlebnisse bieten.

Bedeutung des Zaubergartens

Ursprünglich war der Zaubergarten eine Schulgartenanlage aus der DDR-Ära. Mit seiner Fläche von drei Hektar ist dieser Garten ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Wildtiere, darunter Dachse und beeindruckende Mammutbäume. Die naturnahen Events für Kinder, die im Zaubergarten stattfinden, sowie die selbstgebauten Angeboten wie ein Baumhaus und Insektenhotels, tragen zur Umweltbildung und zur Vermittlung eines sinnvollen Umgangs mit der Natur bei.

Die Baufläche, auf der das Kolmstraßenquartier entstehen soll, war in der Vergangenheit vorübergehend durch eine Zeltstadt für Geflüchtete belegt, was zur Diskussion über die zukünftige Nutzung und Gestaltung des städtischen Raumes beiträgt.

Bürgerbeteiligung und Fristen

Die Bürger haben bis zum 21. August die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zum Bebauungsplan einzureichen. Diese Stellungnahmen werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert, wie buergerbeteiligung.sachsen.de informiert. Die Einwilligung zur Speicherung ist zwar freiwillig, kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Zudem haben die Bürger das Recht, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen oder löschen zu lassen – ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Um die Bürger über die Pläne zu informieren, wird am kommenden Dienstag um 16.30 Uhr ein öffentlicher Stadtspaziergang mit Planerläuterung stattfinden, der an der Schwimmhalle Südost in der Kolmstraße 35 beginnt. Dort können Anwohner und Interessierte direkt mit den Planern ins Gespräch kommen und sich über die geplanten Veränderungen informieren.