Betrunkener Autofahrer mit 2,2 Promille in Leipzig gestoppt!

Ein 68-jähriger Mann mit 2,2 Promille wurde in Paunsdorf am Steuer erwischt. Führerschein entzogen, weitere Konsequenzen folgen.
Ein 68-jähriger Mann mit 2,2 Promille wurde in Paunsdorf am Steuer erwischt. Führerschein entzogen, weitere Konsequenzen folgen. (Symbolbild/ML)

Betrunkener Autofahrer mit 2,2 Promille in Leipzig gestoppt!

Paunsdorf, Deutschland - Am Mittwoch wurde ein 68-jähriger Mann in Leipzig am Steuer seines Fahrzeugs betrunken erwischt. Wie die LVZ berichtet, lag sein Alkoholwert bei alarmierenden 2,2 Promille. Der Vorfall ereignete sich im Stadtteil Paunsdorf, als der Fahrer den Streifenpolizisten aufgrund seiner Fahrweise auffiel. Er hatte Schwierigkeiten beim Abbiegen und kam beinahe gegen den Bordstein sowie auf ein anderes Auto zu fahren.

Bei der anschließenden Kontrolle durch die Polizei stellten die Beamten einen deutlich wahrnehmbaren Alkoholgeruch im Auto des Mannes fest. Auch die Tatsache, dass der Fahrer keine gültige Zulassung für sein Fahrzeug hatte, führte zu weiteren rechtlichen Konsequenzen. Der Mann muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Darüber hinaus wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Derartige Vorfälle fallen unter strenge deutsche Verkehrsvorschriften. Laut den Angaben des ADAC gibt es klar definierte Promillegrenzen für Autofahrer. Für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille.

Ab einem Wert von 0,3 Promille wird die relative Fahruntüchtigkeit angenommen, während bei Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg zu rechnen ist. Bei 1,1 Promille tritt die absolute Fahruntüchtigkeit in Kraft, die strafbar ist. Besonders kritisch wird es ab 1,6 Promille, wo eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wird.

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für bestimmte Fahrer
  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro Bußgeld und 2 Punkten
  • 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit, strafbar
  • 1,6 Promille: MPU zwingend erforderlich

Die Gesetze in Deutschland sind strenger denn je, um die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle zu reduzieren. Im aktuellen Fall wird nicht nur auf die individuelle Verantwortung des Fahrers hingewiesen, sondern auch auf die Gefahren, die Alkoholkonsum am Steuer für andere Verkehrsteilnehmer birgt. Der Fall des 68-jährigen Mannes ist ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit, die gesetzlichen Regelungen konsequent durchzusetzen.

Details
OrtPaunsdorf, Deutschland
Quellen