Verbot von Compact: Bundesverwaltungsgericht trifft Entscheidung im Juni!

Am 11. Juni 2025 entscheidet das BVerwG in Leipzig über das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins, das antisemitische Inhalte fördert.
Am 11. Juni 2025 entscheidet das BVerwG in Leipzig über das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins, das antisemitische Inhalte fördert. (Symbolbild/ML)

Verbot von Compact: Bundesverwaltungsgericht trifft Entscheidung im Juni!

Leipzig, Deutschland - Heute, am 11. Juni 2025, steht eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig über das Verbot des als rechtsextrem geltenden Compact-Magazins an. Die Verhandlung wurde kürzlich abgeschlossen, und die finale Entscheidung wird für den 24. Juni 2025 erwartet. Der Hintergrund für das Verbot ist ein umfangreicher Bericht des Bundesinnenministeriums (BMI), der 243 Seiten umfasst und ernsthafte Vorwürfe bezüglich Rassismus, Antisemitismus sowie gegen die Rechtsstaatlichkeit erhebt. LVZ berichtet, dass die Beweismittel unter anderem mehr als 250 Videos aus dem YouTube-Kanal von Compact umfassen.

Die Fitness der Beweise wurde am Gerichtstermin durch BMI-Vertreter Wolfgang Roth überprüft, der Passagen zitierte, die eine Überlegenheit der weißen Rasse nahelegen, und Beispiele anführte, die Compact als verfassungsfeindlich einstufen. Trotz dieser Vorwürfe stellt Compact-Anwalt Ulrich Vosgerau in Frage, ob die Inhalte tatsächlich verfassungsfeindlich seien, und erkennt an, dass einige Texte als „großer Unsinn“ zu bewerten sind. Dennoch betont er, dass die Voraussetzungen für ein Verbot nicht gegeben seien.

Folgen und rechtliche Aspekte des Verbots

Wie die taz berichtet, sieht das BMI Compact als „politischen Agitator mit verfassungsfeindlicher Grundhaltung“. Die zugehörige Verbotsverfügung, die ursprünglich als Verschlusssache eingestuft wurde, umfasst 79 Seiten und belegt die Vorwürfe mit Zitaten sowie Beispielen aus den Publikationen. Das BMI argumentiert, dass Compact antisemitische, minderheitenfeindliche und verschwörungstheoretische Ansichten propagiert, und führt Verbindungen zu extrem rechten Gruppierungen wie der NPD und AfD an.

Besonders heftig gerät in den Fokus, dass der „Chef vom Dienst“ von Compact früher Pressesprecher der NPD-Fraktion in Sachsen war. Das BMI dokumentiert auch völkischen Rassismus in den Veröffentlichungen und verdeutlicht, dass die zentrale Forderung von Compact den „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“ propagiert. Die Veröffentlichung von antisemitischen Verschwörungstheorien, insbesondere die Idee eines „Großen Austauschs“, ist ein weiterer kritischer Punkt.

Compact kann gegen das Verbot innerhalb eines Monats beim BVerwG klagen. Ein entsprechender Eilantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde bereits angekündigt, hat jedoch geringe Erfolgsaussichten, da das Gericht in der Vergangenheit entschied, dass das Vereinsgesetz auch für Medienunternehmen gilt, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Diskussion um Inhalte und Verantwortlichkeiten

Die Diskussion rund um Compact ist außerdem geprägt von der Rolle der Chefredakteure. Jürgen Elsässer, der Chefredakteur, hat eine ambivalente Beziehung zu Martin Sellner, einem bekannten Rechtsextremen, der über Compact publiziert. Elsässer bezeichnet Sellner als „Rudi Dutschke von rechts“, distanziert sich jedoch von vielen seiner Positionen und betont, dass man ihn aus der eigenen Videoproduktion herausgehalten hat, um die Kontrolle über die Inhalte zu wahren.

Seine Frau, Stephanie Elsässer, hat ebenfalls eben dieser Nostalgie für vergangene Zeiten Ausdruck verliehen, distanziert sich jedoch von Sellner. Dies zeigt die innere Zerrissenheit innerhalb der Medienlandschaft von Compact, die sich in der Gesellschaft widerspiegelt.

Die finale Entscheidung des BVerwG Ende Juni könnte eine entscheidende Wendung in der Debatte über Meinungsfreiheit und rechtsextreme Inhalte in Deutschland darstellen. Das Schicksal von Compact steht somit im Zentrum einer komplexen Auseinandersetzung über die Grenzen des Sagbaren und die Verantwortung von Medienunternehmen in einer pluralistischen Gesellschaft.

Details
OrtLeipzig, Deutschland
Quellen