Leipzigs Kostenexplosion: 13.000 Euro für minderjährige Asylbewerber!
In Connewitz wird über die hohen Kosten von 13.130 Euro monatlich für unbegleitete minderjährige Asylbewerber informiert.

Leipzigs Kostenexplosion: 13.000 Euro für minderjährige Asylbewerber!
Die Kosten für unbegleitete minderjährige Asylbewerber in Leipzig sind alarmierend hoch. Laut einem Bericht von Freilich Magazin betragen die monatlichen Kosten pro Person im Clearinghaus 13.130 Euro. Diese Zahl ergab sich aus einer Anfrage der AfD-Fraktion im Stadtrat und offenbart die finanziellen Herausforderungen, die mit der Unterbringung dieser vulnerablen Gruppe verbunden sind.
Das Clearinghaus bietet insgesamt 48 Plätze und wird überwiegend durch das Land Sachsen finanziert. Ziel des Clearingverfahrens ist es, die persönliche Situation der jungen Menschen aufzuarbeiten. Dazu gehören die Suche nach Angehörigen sowie die Gesundheitsprüfung, während auch Bildungszugänge, Sprachförderung und Freizeitgestaltung gefördert werden.
Hohe Personalkosten und verschiedene Unterbringungsoptionen
Insgesamt entfallen 8.250 Euro der monatlichen Kosten auf die Personalkosten pro Platz. Die Sachkosten betragen durchschnittlich 4.760 Euro und decken Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, sowie Lernmaterialien und Freizeitaktivitäten ab. Ein Teil dieser Ausgaben wird für Fremdleistungen wie Reinigung und Wäsche verwendet. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen sind die Kosten im Clearinghaus jedoch niedriger. So kosten Wohngemeinschaften freier Träger etwa 9.000 Euro pro Monat, während die Kosten für volljährige Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zwischen 1.621 und 1.697 Euro liegen.
Laut dem Jugendamtsleiter Silko Kamphausen ist die durchschnittliche Verweildauer im Clearinghaus etwa eineinhalb Monate, in Einzelfällen kann sie jedoch bis zu 384 Tage betragen. Stand 20.08.2025 waren von den 48 Plätzen im Clearinghaus bereits 26 belegt, was einen erhöhten Bedarf an dieser Art der Unterstützung zeigt.
Rechtslage und Schutz der unbegleiteten Minderjährigen
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger sind klar geregelt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten im deutschen Asylverfahren als minderjährig. Unbegleitete Minderjährige sind jene, die ohne einen verantwortungsbewussten Erwachsenen in die EU einreisen. Beim zuständigen Jugendamt werden sie zunächst in Obhut genommen, wo ein Erstscreening erfolgt, um deren Gesundheitszustand und Altersangaben zu prüfen. Methoden zur Altersbestimmung können Schätzungen und medizinische Untersuchungen umfassen, wie von BAMF erläutert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen verlangen allerdings auch, dass das Kindeswohl bei der accommodation besonders berücksichtigt wird. Um dies sicherzustellen, wird eine Vormundschaft eingerichtet, die bis zur Volljährigkeit besteht. Unbegleitete Minderjährige müssen zudem vor ihrem 18. Geburtstag selbst einen Asylantrag stellen, was die Notwendigkeit einer rechtlichen Vertretung unterstreicht.
Das Verteilungsverfahren für unbegleitete Minderjährige sorgt dafür, dass diese innerhalb von 14 Tagen zugewiesen werden, wobei das zuständige Jugendamt für die weitere Betreuung zuständig ist. Sonderbeauftragte kümmern sich um die vielen speziellen Bedürfnisse der unbegleiteten Minderjährigen und garantieren, dass deren Asylverfahren mit dem nötigen Einfühlungsvermögen und Fachkenntnis betreut werden.