Bundesverwaltungsgericht bestätigt: AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.07.2025 die Beschwerden der AfD zur Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht bestätigt: AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Juli 2025 entschieden, die Beschwerden der Alternative für Deutschland (AfD) zurückzuweisen. Damit sind drei Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster rechtskräftig. Diese Urteile betreffen die Einstufung der AfD sowie ihrer aufgelösten Jugendorganisation „Junge Alternative“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Laut Deutschlandfunk wurde der offiziell nicht mehr existierende „Flügel“ der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, was erhebliche Konsequenzen für die Partei mit sich bringt.
Infolge dieser Einstufung können die Ämter für Verfassungsschutz die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD bereits im Mai als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Entscheidung ist Teil eines laufenden Rechtsstreits zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz, der jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Der Verfassungsschutz stuft die AfD und ihre Jugendorganisation als verdächtig hinsichtlich verfassungsfeindlicher Bestrebungen ein, ergänzt MDR.
Rechtsweg der AfD erfolglos
Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt und war sowohl vor dem Verwaltungsgericht in Köln als auch in der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster erfolglos. In beiden Verfahren wies das Oberverwaltungsgericht die Klagen zurück, und die Zulassung einer Revision wurde abgelehnt. Dieses Verfahren führte schließlich zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, das jede der eingereichten Nichtzulassungsbeschwerden ablehnte. Laut MDR prüfte das Bundesverwaltungsgericht lediglich die form- und fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe, weshalb die Entscheidungen des OVGs in Münster nicht vollumfänglich bewertet wurden.
Die AfD plant nun, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, um gegen diese einstweilige Entscheidung vorzugehen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die AfD und ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall dürften somit weiterhin für politische und gesellschaftliche Spannungen sorgen, während die Diskussion um die Grenzen der Verfassungstreue in Deutschland an Intensität gewinnt.