Für mehr Verkehrssicherheit: Stadt markiert Parkplätze in Alt-Lößnig
Um die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, werden im Juli 2023 in fünf Straßen in der Gartenstadt Alt-Lößnig Parkplätze auf den Fahrbahnen markiert. Dies erfolgt jeweils auf einer Straßenseite und dient auch dazu, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und der Stadtreinigung die Durchfahrt in diesen engen Straßen zu ermöglichen.
Markiert wird in der Leisniger Straße, der Pohlentzstraße, der Zehmischstraße, der Röthischen Straße und der Teichgräberstraße. Um die Arbeiten vorzubereiten, werden bereits ab Dienstag, 4. Juli 2023, die betroffenen Gehwege und Fahrbahnen ausgebessert und instandgesetzt. Die Markierungsarbeiten erfolgen im Anschluss.
Legale Parkplätze entfallen nicht
Laut Straßenverkehrsordnung erlauben die in diesen Straßen vorhandenen Fahrbahnbreiten nur einseitiges Parken am Fahrbahnrand. Gleichwohl wird in der Siedlung derzeit auf den Gehwegen geparkt, dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und führt zu Gefahrensituationen. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen können nicht barrierefrei und sicher die Straßen queren oder den Gehweg nutzen. Auch nachträglich kann das Gehwegparken in diesen Straßenabschnitten nicht angeordnet werden. Zudem gibt es immer wieder Bürgerbeschwerden, die auf unrechtmäßiges Parken und die Behinderung der schwächeren Verkehrsteilnehmer und des fließenden Verkehrs in dem betroffenen Gebiet aufmerksam machen.
Um die Situation vor Ort visuell klarzustellen, hat die Straßenverkehrsbehörde jetzt die Parkstandsmarkierungen angeordnet. Legale Parkplätze entfallen dadurch nicht. Künftig ist das Parken auf einer Straßenseite vorgegeben und die Rettungs- und Entsorgungswege können so freigehalten werden.
Fußverkehr fördern, Verkehrssicherheit erhöhen
Die Markierungsarbeiten in Alt-Lößnig sind Teil der stadtweiten Mobilitätsstrategie, die unter anderem darauf zielt, den Fußverkehr zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gehwege sollen demnach prinzipiell freigehalten werden von parkenden Autos. Gedeckt wird dieses Vorgehen unter anderem durch die vom Stadtrat beschlossene Fußverkehrsstrategie sowie durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bremen, das die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des aufgesetzten Gehwegparkens bestätigt hat. Seit 2021 wurden in Leipzig bereits in über 30 Straßen ähnliche Markierungen aufgebracht. Weitere Straßenabschnitte sollen in diesem Jahr folgen.