Führerschein-Pflichtumtausch: Jetzt unkompliziert Antrag stellen
Alle Besitzerinnen und Besitzer eines Führerscheins, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben. Um lange Wartezeiten und ein knappes Terminangebot in den Wochen vor Ablauf der Frist zu vermeiden, empfiehlt das Ordnungsamt den Umtausch zeitnah. Derzeit sind viele entsprechende Termine frei.
Der Antrag für den Umtausch des Führerscheines kann kontaktlos erfolgen. Hierzu müssen die Unterlagen per Post übersandt oder in die Einwurf-Box der Fahrerlaubnisbehörde im Eingangsbereich des Technischen Rathauses geworfen werden. Erst für die Abholung des neuen Dokuments ist dann ein Termin nötig.
Claudia Hille, Leiterin der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde: „Alle Bürgerinnen und Bürger sollen bei uns ihrer Pflicht zum Führerscheinumtausch auf einfachstem Weg und mit sehr geringem Aufwand nachkommen können. Dafür haben wir bürgerfreundliche Prozesse geschaffen und uns zum Ziel gesetzt, allen Umtauschpflichtigen die benötigte Unterstützung zu bieten. Unsere Bitte an die betroffenen Jahrgänge ist: Warten Sie nicht und beantragen Sie jetzt Ihren neuen EU-Kartenführerschein. Die meisten Bürgerinnen und Bürger stellen den Antrag kontaktlos und kommen damit sehr gut zurecht.“