
Der Ergebnishaushalt hat in beiden Haushaltsjahren ein Volumen von jeweils rund 2,1 Milliarden Euro. In den Jahren 2021 und 2022 kann es jedoch nur durch Reserven aus Überschüssen der Vorjahre und erstmals mit dem Grundkapital verrechnet werden.
Investitionsschwerpunkt Baumaßnahmen
Die Stadt Leipzig hat im Finanzhaushalt Investitionen von 256 Millionen Euro bzw. 296 Millionen Euro geplant. Darüber hinaus wurden Zahlungsermächtigungen für Investitionen in Höhe von 385 Millionen Euro aus dem Vorjahr übertragen. Der Investitionsschwerpunkt liegt auf Bauleistungen, insbesondere im Bereich Schulbau und dem Bau von Kindertagesstätten.
Da die Stadt in den Doppelhaushaltsjahren keine Nettoinvestitionsmittel erwirtschaftet und keine frei verfügbaren Mittel nachweisen kann, werden neben der langfristigen Kreditaufnahme auch Barkredite zur Finanzierung der geplanten Auszahlungen und Investitionen benötigt. Diese Verwendung von Barkrediten zum Ausgleich des Finanzhaushalts hat sich in den beiden laufenden Haushaltsjahren ausnahmsweise bestätigt, da der Freistaat Sachsen den Kommunen aufgrund der Corona-Krise eine einfachere kommunale Haushaltsführung ermöglicht hat.
Zulassung mit Auflagen
Die Aufnahme von Krediten konnte auch deshalb bewilligt werden, weil die Stadt Leipzig in den Vorjahren erhebliche Fortschritte beim Schuldenabbau des Stadthaushalts gemacht hatte. Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung der Kreditaufnahme mit der Auflage verknüpft, dass die Stadt die Kreditaufnahme 2021 und 2022 an die tatsächlich getätigten Investitionen anpassen muss. Aufgrund der absehbar schwierigen Haushaltslage ab dem Haushaltsjahr 2023 hat auch die Landesdirektion Sachsen die Vorgabe erlassen, die Investitionsvorhaben zu priorisieren.
Die aktuellen Prognosen der Stadt Leipzig gehen davon aus, dass für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 kein gesetzlicher Haushalt erstellt werden kann. Daher wurde die Stadt beauftragt, eigenständig Maßnahmen zu prüfen, die eine Konsolidierung des Haushalts ermöglichen und die zukünftige Zahlungsfähigkeit sicherstellen. Hierzu zählen insbesondere die Rückzahlung des aufgenommenen Bardarlehens und die Bildung einer Reserve an verfügbaren Mitteln.
Im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an das Landesamt Sachsen hat die Stadt die aktuelle Entwicklung der städtischen Finanzen darzustellen.
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