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Chancen-Aufenthaltsrecht: Stadt ermöglicht schnelles Verfahren

Chancen-Aufenthaltsrecht: Stadt ermöglicht schnelles Verfahren

Ab sofort können Anträge für das neue Chancen-Aufenthaltsrecht vollständig digital gestellt werden.

Damit unterstützt die Stadt Leipzig die Umsetzung der seit 30. Dezember 2022 in Kraft getretenen Regelung. Langjährig Geduldete erhalten laut Bundesministerium des Innern durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, notwendige Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität.

„Das neue Online-Formular ist ein wichtiger Schritt unserer Bemühungen, dass Behördengänge möglichst einfach und auch ohne persönliche Vorsprache erledigt werden können“, erläutert Matthias Laube, Leiter des Ordnungsamtes. „Zum einen schaffen wir damit ein attraktives und einfach wahrzunehmendes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen ermöglicht der Online-Antrag effizientere Prozesse und verkürzt somit die Bearbeitungszeiten merklich.“

Informationen online – Infoveranstaltungen im Februar 

Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen sowie das entsprechende Online-Formular sind im Internet auf www.leipzig.de/auslaenderbehoerde zu finden. Nach einer Prüfung der Voraussetzungen wird durch den Antrag geführt. Dieser kann danach mit den Anlagen zur Bearbeitung an die Ausländerbehörde übermittelt werden. Nach Abschluss der Antragsbearbeitung wird zur Erfassung der biometrischen Daten und zur Aushändigung des Aufenthaltstitels eingeladen.

Neben den schnellen Verfahren beinhaltet das Chancen-Aufenthaltsrecht auch eine zielorientierte Beratung zu den Integrationsangeboten und -erfordernissen. Hierzu sind im Februar gemeinsam mit dem Willkommenszentrum Leipzig Veranstaltungen geplant. Guido Ermisch, Leiter der Ausländerbehörde: „Die Stadt Leipzig möchte das Chancen-Aufenthaltsrecht als Chance nutzen, die Begünstigten möglichst gut dabei zu unterstützen, durch eigene Integrationsleistungen eine sichere Bleibeperspektive zu erwerben. Hierfür kooperieren wir unter anderem mit dem Willkommenszentrum Leipzig und verschiedenen Migrationsberatungsstellen. Der strukturierte und digitale Prozess soll auch dabei helfen, die zusätzliche Arbeit für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde besser bewältigen zu können.“

Kettenduldungen sollen verhindert werten

Zu den Voraussetzungen für ein Bleiberecht zählen insbesondere die Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Mit der neuen Regelung sollen Kettenduldungen verhindert und die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert werden. Zum gesetzlichen Stichtag haben sich in der Bundesrepublik Deutschland 248.182 geduldete Ausländer aufgehalten, davon 137.373 seit mehr als fünf Jahren. In Leipzig erfüllen voraussichtlich 1.400 Personen die zeitlichen Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht.

Am 2. Dezember 2022 hatte der Bundestag die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Voraussetzung für die befristete Aufenthaltserlaubnis ist, dass die jeweilige Person am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat. Straftäter bleiben von der Chancen-Regelung ebenso grundsätzlich ausgeschlossen wie Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung gegenwärtig verhindern.

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