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Ausgangssperre in den Niederlanden ist legal

Den Haag. In dem erbitterten Rechtsstreit um die Ausgangssperre in den Niederlanden hat das Berufungsgericht nun das Recht der Regierung festgestellt. Die staatliche Maßnahme gegen die Koronapandemie wurde auf rechtmäßiger Rechtsgrundlage eingeführt, entschied das Gericht in Den Haag am Freitag. Das Urteil der vorigen Instanz wurde somit aufgehoben.

In erster Linie hatte der Richter festgestellt, dass es keinen akuten Notfall für die Einführung der Maßnahme gab. Die Berufungsrichter widersprachen dem: „Die Koronapandemie reicht als Anlass aus.“ Angesichts der Schwere der Pandemie ist die zweiteilige Einschränkung der Grundrechte wie der Freizügigkeit gerechtfertigt.

Die Corona-Protestgruppe „Virus Truth“ hatte sich gegen die Ausgangssperre beschwert und hatte am 16. Februar zunächst Recht. Die Regierung hatte Berufung eingelegt, gleichzeitig aber auch ein Notstandsgesetz vorgelegt, um der Maßnahme eine andere Rechtsgrundlage zu geben. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Daher ist das derzeitige Urteil für die Aufrechterhaltung der Ausgangssperre nicht mehr relevant.

Die Ausgangssperre von 21.00 bis 4.30 Uhr wurde vor einem guten Monat eingeführt, um vor allem die Ausbreitung der britischen Virusvariante zu verlangsamen. In den ersten Tagen hatte es daher zu heftigen Unruhen gekommen. Die Maßnahme war erst kürzlich auf den 15. März verlängert worden.

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