Weitere vier Sanierungssatzungen sollen aufgehoben werden
Leipzig will in diesem Jahr planmäßig weitere vier Sanierungssatzungen für Gebiete in den Stadtbezirken Altwest, Südwest, Süd und Ost aufheben. Damit entfallen für die Gebiete „Leipzig-Lindenau II“, „Neuschönefeld“, „Kleinzschocher“ und „Leipzig/Connewitz-Biedermannstraße“ die Vorschriften des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. Baugesetzbuch), die für insgesamt 15 Fördergebiete Anfang der 1990er Jahre förmlich festgelegt worden waren. Dies hat Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber.
Wenn die Sanierungsziele für ein Gebiet weitgehend erreicht sind, müssen die entsprechenden Satzungen aufgehoben werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung in den genannten Stadtquartieren kann künftig auch ohne den Status als Sanierungsgebiet gewährleistet werden. Exemplarisch zeigt sich dies an dem Wandel der Fördergebiete in Kleinzschocher und Neuschönefeld: Zwischen 1994 und 2022 wurden in Kleinzschocher insgesamt rund 10,67 Millionen Euro investiert. Neben der Modernisierung privater Gebäude wurde beispielsweise die Neue Straße als verkehrsberuhigter Bereich neu gestaltet sowie die Windorfer-, Altranstädter und Klarastraße mit Vorgärten grundhaft ausgebaut. 1998 konnte der Martinsplatz umgestaltet und so das Angebot an wohnungsnahen Spiel- und Erholungsflächen gestärkt werden. Weitere Maßnahmen waren unter anderen die Neugestaltung des nördlichen Kantatenweges und Wegeverbindungen in die Flussauenlandschaft. 2006 wurde der Bereich zwischen Kantatenweg und Windorfer Straße als „Obstgartenschlippe“ aufgewertet. Im Förderprogramm Stadtumbau wurden ab 2018 auch die Gießer- und die Rolf-Axen-Straße ausgebaut.
In Sanierungsgebiet Neuschönefeld musste zunächst einmal die Gebäudesubstanz gesichert und vor dem Verfall gerettet werden. Zwischen 1995 und 2022 wurden in dem Gebiet rund 7,1 Millionen Euro Fördermittel aus dem Programm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt, etwa um öffentliche Straßen- und Plätze sowie Flächen des privaten Wohnumfeldes aufzuwerten. Der Bernhardiplatz wurde neugestaltet, verschiedene Straßen saniert – darunter die Elsa-, Reclam-, Comeniusstraße sowie die Marcusgasse.
Ausgleichsbeiträge
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches haben die Grundstückseigentümer spätestens nach Aufhebung der Satzung Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zu zahlen (§ 154 Baugesetzbuch). Bei Ablösung bis zu einem Jahr vor Aufhebung der Satzung wird ihnen ein Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent gewährt. Wird der Ausgleichsbetrag dagegen erst mit dem Bescheid nach Aufhebung der Sanierungssatzung entrichtet, entfällt dieser Nachlass. Vorzeitig eingenommene Beträge kann die Stadt vor Ort reinvestieren. So wurde beispielsweise in Kleinzschocher die Sanierung beider Türme der Taborkirche sowie die Neugestaltung des „Schmuckplatzes“ an der Rolf-Axen-Straße aus Ausgleichsbeträgen finanziert. In Neuschönefeld wurde damit etwa der Anschluss Kröner Straße/Ihmelsstraße als Erschließungsstraße für die Quartiersschule umgestaltet.
Weitere Informationen
Städtebauliche Sanierungsverfahren sollen die Lebensqualität steigern, bauliche Missstände beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt insgesamt fördern. Weitere Informationen gibt es unter https://www.leipzig.de/foerdergebiete sowie www.leipzig.de/ausgleichsbetrag-sanierungsgebiet.