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Weiterbau der Anbindungspipeline für das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) in Leipzig/Lubmin genehmigt

Leipzig/Lubmin – Das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) kann weitergebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf einen Baustopp für das Rügener Terminal für Flüssigerdgas (LNG) abgelehnt. Damit kann das Spezialschiff „Castoro 10“ den bereits gestarteten Pipeline-Bau im Greifswalder Bodden fortsetzen. Die Anbindungspipeline, welche das Terminal an das Gasnetz anschließen soll, wird eine Länge von etwa 50 Kilometern haben und verläuft vom Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin bis nach Mukran im Norden der Insel Rügen.

Das umstrittene Terminal soll noch im kommenden Winter in Betrieb gehen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Arbeiten zu schnell voranschreiten und dass es keine Notwendigkeit für zusätzliche Kapazitäten gebe. Sie sehen sowohl die Umwelt als auch den Tourismus auf Rügen gefährdet.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte das Projekt hingegen als beste Option in schwierigen Zeiten. Er betonte, dass das Terminal Teil der nationalen Energiesicherheitsstrategie sei und obwohl die Gasversorgungslage derzeit unter Kontrolle sei, bleibe eine Notlage bestehen.

Gericht lehnt DUH-Klage ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer summarischen Prüfung entschieden, dass die Genehmigung für den Bau der Anbindungspipeline rechtens ist. Es beruft sich dabei auf die Prognose der Bundesnetzagentur, wonach zusätzliche Einspeisemöglichkeiten für LNG benötigt würden. Die Deutsche Umwelthilfe konnte diese Prognose nicht widerlegen und somit wurde auch der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

Die Klage der DUH gegen die im August ergangene Genehmigung für den ersten Seeabschnitt der Anbindung ist jedoch noch nicht entschieden. Auch Klagen und Eilanträge der Gemeinde Binz und des Naturschutzbundes (Nabu) sind noch anhängig.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kündigte an, dass sie im Hauptverfahren weiterhin Bedenken hinsichtlich Natur- und Klimaschutz vorbringen werden. Die DUH fordert zudem vollständigen Einblick in alle vorliegenden Akten und Gutachten, auch solche, die von der Genehmigung für Nord Stream 2 stammen. Müller-Kraenner bemängelt, dass auf veraltete Umweltgutachten zurückgegriffen werde.

Es ist interessant festzustellen, dass die „Castoro 10“ bereits Rohre für Nord Stream 1 und 2 verlegt hat und nun auch für das LNG-Projekt genutzt wird. Die Bundesregierung hatte nicht verwendete Röhren von Nord Stream 2 für das LNG-Projekt gekauft.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht den Fortschritt des LNG-Terminal-Projekts, aber es bleiben noch Fragen und Bedenken im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz sowie der Notwendigkeit und Verträglichkeit des Projekts.

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