
Zwei Männer verkaufen Marihuana für fast 20.000 Euro an die Polizei
In Meuselwitz haben zwei Männer, Matthias L. und Tobias J., kiloweise Marihuana an die Polizei verkauft. Vor Gericht erzählen sie nun ihre Geschichte und geben Einblicke in ihre Beweggründe.
Legalisierung von Cannabis als Motivation
Matthias L. aus Meuselwitz und Tobias J. aus dem sächsischen Regis-Breitingen waren durch ein gemeinsames „Hobby“ verbunden. Beide sahen in der von der Bundesregierung angekündigten Legalisierung von Cannabis eine Chance und beschlossen, den Anbau von weiblichen Hanfpflanzen selbst auszuprobieren. Dabei waren sie sich bewusst, dass dies nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt war.
Eigenanbau in Meuselwitz und Regis-Breitingen
Matthias L. betrieb seinen Eigenanbau im Garten Nummer 271 der Meuselwitzer Anlage „Gemeinnutz“. Tobias J. hingegen nutzte seinen Arbeitsplatz, den Bauhof im Regiser Ortsteil Ramsdorf, um Hanfpflanzen anzubauen.
Die Verhaftung und der Deal mit der Polizei
Die illegalen Aktivitäten der beiden Männer wurden jedoch nicht unbemerkt gelassen. Die Polizei wurde auf sie aufmerksam und ging undercover vor. Sie kontaktierten Matthias L. und Tobias J. mit dem Ziel, Marihuana von ihnen zu kaufen. Die beiden Männer willigten ein und verkauften kiloweise Cannabis an die vermeintlichen Kunden.
Das Ziel: Strafmilderung und Kooperation
Die Verhaftung war Teil einer gezielten Aktion der Polizei, um den illegalen Drogenhandel einzudämmen. Matthias L. und Tobias J. hatten jedoch einen Deal mit den Behörden vereinbart. Durch ihre Kooperation und die Bereitschaft, Informationen preiszugeben, sollten sie eine Strafmilderung erwirken.
Die Tatwaffe und mögliche Motive
Bei der Übergabe des Marihuanas kam es zu einer gefährlichen Situation. Einer der Männer hatte eine Waffe dabei. Vor Gericht sollen nun die genauen Hintergründe geklärt werden, warum eine Waffe bei dem Verkauf eine Rolle spielte.
Der Prozess gegen Matthias L. und Tobias J. wird weiterhin fortgesetzt. Es bleibt abzuwarten, welches Urteil die Gerichte fällen werden.
Hinweis: Es wurden keine Informationen zu den weiteren Entwicklungen des Falls oder aktuellen Gerichtsentscheidungen gegeben.