Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi Nord wegen irreführender Werbung für ein Balkon-Kraftwerk
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Klage gegen Aldi Nord wegen irreführender Werbung für ein Balkon-Kraftwerk im Onlineshop eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass die technischen Angaben nicht korrekt seien und dem Kunden eine größere Ersparnis versprechen würden, als tatsächlich möglich ist.
Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale, erklärt: „Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht.“ Zuerst hatte die Verbraucherzentrale den Einzelhändler abgemahnt, jedoch ohne Erfolg. Nun wird auf Unterlassung der angeblich unzulässigen Werbung geklagt.
Technische Angaben falsch angegeben
Im Onlineshop von Aldi Nord wird ein „600 W ‚Plug & Play‘ Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp“ angeboten. Laut Verbraucherzentrale handelt es sich jedoch nur um die maximale Ausgangsspitzenleistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit den beiden Solarmodulen wird lediglich eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak) erreicht. Aldi habe somit mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkon-Kraftwerk nicht erreichen könne.
Forderung nach transparenter Information
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Käufer vollständig, eindeutig und nachvollziehbar über die tatsächliche Leistung des Balkon-Kraftwerks informiert werden sollten. Die irreführende Werbung führe zu falschen Erwartungen und verstoße gegen die Vorgaben des geltenden Rechts.
Kein Kommentar von Aldi Nord
Aldi Nord wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf den zur Verfügung gestellten Informationen und bietet lediglich eine Zusammenfassung des Vorfalls.