
Strafprozess am Landgericht Gera
Gelten für gewöhnliche Drogenkriminelle andere Maßstäbe als für die beiden naiven Cannabis-Gärtner aus Regis-Breitingen und Meuselwitz? Das Landgericht Gera hat bei der Verkündung des Urteils darauf eine Antwort gegeben.
Bewaffneter Drogenhandel: Urteil für naive Meuselwitzer und Regiser
Gera/Meuselwitz/Regis-Breitingen. Kommt Tobias J. mit einer Bewährungsstrafe davon, nachdem er wegen des bewaffneten Drogenhandels mit 3,8 Kilogramm Marihuana angeklagt war? Dabei müsste das Delikt mit mindestens fünf Jahren Haft geahndet werden. Die Frage legte sich über den dritten und letzten Verhandlungstag am Landgericht Gera, bei dem auch Matthias L. und Marcel W. aus Meuselwitz ihr Urteil erwarteten.
Strafmaß für Tobias J.
Tobias J. wurde vorgeworfen, 3,8 Kilogramm Marihuana im bewaffneten Handel beteiligt gewesen zu sein. Nach dem geltenden Gesetz könnte er dafür eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren bekommen. Doch das Landgericht Gera entschied anders. Trotz der Schwere des Deliktes erhielt Tobias J. eine Bewährungsstrafe. Dies sorgte für Aufsehen und die Frage, ob hier andere Maßstäbe angelegt wurden.
Naive Cannabis-Gärtner aus Regis-Breitingen und Meuselwitz
Neben Tobias J. standen auch Matthias L. und Marcel W. aus Meuselwitz vor Gericht. Die beiden wurden ebenfalls des bewaffneten Drogenhandels angeklagt. Wie bei Tobias J. war auch hier die Straferwartung hoch. Das Urteil gegen sie wurde jedoch noch nicht verkündet. Die drei Angeklagten wurden von Jens Rosenkranz vor Gericht vertreten.
Prozessverlauf und Strafbemessung
Der Prozess gegen Tobias J. und die beiden anderen Angeklagten fand am Landgericht Gera statt. An drei Verhandlungstagen wurde über die Anklage des bewaffneten Drogenhandels mit insgesamt 3,8 Kilogramm Marihuana verhandelt. Die Verteidigung plädierte auf milde Strafen angesichts der Naivität der Angeklagten. Das Gericht folgte diesem Ansatz und verhängte gegen Tobias J. eine Bewährungsstrafe.
Fazit
Das Urteil gegen Tobias J. im Fall des bewaffneten Drogenhandels mit 3,8 Kilogramm Marihuana sorgte für Aufsehen. Obwohl das Delikt mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden könnte, erhielt er eine Bewährungsstrafe. Das Landgericht Gera argumentierte, dass die Angeklagten naiv gehandelt hätten und daher mildere Strafen angemessen seien. Das Urteil für die beiden weiteren Angeklagten steht noch aus.
(Artikel basierend auf den Informationen aus dem Text)
Quelle: Jens Rosenkranz