Personenstandsdokumente
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28. Nov.16:27 Uhr Allgemein
eID-Funktion ab Dezember 2022 nötig bei digitalem Antrag auf Personenstandsdokumente
eID-Funktion ab Dezember 2022 nötig bei digitalem Antrag auf Personenstandsdokumente Ab dem 1. Dezember 2022 müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die über das Online-Portal Amt24.sachsen.de Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden anfordern, mittels der eID-Funktion des neuen elektronischen Personalausweises verifizieren. Damit soll der Sicherheitsstandard bei der Daten-Authentifizierung erhöht werden. Die eID-Funktion ist bei allen Personalausweisen, die für Menschen ab 16 Jahren nach dem 15. Juli 2017 ausgestellt worden sind, automatisch aktiviert. © Pixabay Alle Leipzigerinnen und Leipziger, deren Ausweisdokument nicht über die aktivierte eID-Funktion verfügt, können die Funktion einfach in einem Bürgerbüro kostenlos nachträglich aktivieren lassen. Für die Vorsprache im Bürgerbüro…