Liegenschaften

  • Allgemein

    Aussetzung der Maskenpflicht in städtischen Liegenschaften – Stadt Leipzig

    Grund dafür sind die niedrigen Inzidenzwerte in Leipzig und Umgebung. Es besteht eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu kommunalen Mitarbeitern oder anderen Bürgern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere in Aufzügen und engen Treppenhäusern. Die Beschilderung in den Objekten wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst.…

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