Kulturbetrieb
- Gesundheit
Der eigene Kulturbetrieb der Stadt Leipzig wechselt auf 2G
Eine Ausnahme gilt laut Corona-Schutzverordnung zunächst für Personen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung ausgesprochen hat. Diesen Personen wird der Zutritt zu Veranstaltungen mit Nachweis eines Datums innerhalb der letzten 24 … .
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