Justizirrtum
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Der Fall Gustl Mollath: Justizirrtum oder „Staatsverbrechen“?
München. Gustl Mollath will Deutschland verlassen. „Auf dieses Land kann man sich überhaupt nicht verlassen“, sagt der 64-Jährige in München. Und diese Einschätzung ist kein Zufall. 2.747 Tage lang befand er sich zu Unrecht in einer psychiatrischen Abteilung – vom Gericht als psychisch krank und gefährlich dorthin geschickt, nachdem seine…