Zugang zur Kindertagesstätte nur mit negativem Testergebnis Von nun an können Menschen nur noch Kindertagesstätten betreten, wenn sie durch ein ärztliches Attest oder einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion vorliegt. Mit …
weiterlesen »Verhalten zur Vermeidung einer Infektion mit dem Koronavirus – Stadt Leipzig
Der Außendienst des Ordnungsamtes bemerkte eine schleichende Nachlässigkeit im Umgang mit Hygienekonzepten, insbesondere bei der Einhaltung der Abstandsvorschriften und beim Tragen der Mund- und Nasenabdeckung. Diese Situation stellt derzeit eine besondere Herausforderung dar, um die …
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