gepflückt
- Freizeit Kultur und Tourismus
Bärlauch darf nur für den Eigenbedarf gepflückt werden
Bärlauch darf nur für den Eigenbedarf gepflückt werden Ohne Genehmigung darf Bärlauch nur in handstraußgroßen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden. Darauf weist die Stadt Leipzig aufgrund der bevorstehenden Saison hin. © Stadt Leipzig / Bolko Kosel Stadtordnungsdienst auf Streife In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist die Entnahme der markant duftenden…