Jugend Familie und Soziales

Strengerer Infektionsschutz für Schulen und Kindertagesstätten ab 1. April 2012 – Stadt Leipzig

Zugang zur Kindertagesstätte nur mit negativem Testergebnis

Von nun an können Menschen nur noch Kindertagesstätten betreten, wenn sie durch ein ärztliches Attest oder einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion vorliegt. Mit Ausnahme der Kinder, die in Kindertagesstätten und Kindergärten betreut werden, sind nur diejenigen ausgeschlossen, die sie begleiten, um sie im Außenbereich mitzubringen und abzuholen. Wenn Sie Ihre Kinder jedoch in die Kindertagesstätte begleiten möchten, müssen Sie eines der genannten Dokumente vorlegen. Dies darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls kann die Kindertagesstätte nicht betreten werden. Das Einreiseverbot gilt ab dem Zeitpunkt, an dem ausreichend Selbsttest-Kits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagesstätte verfügbar sind. Die Kindertagesstätte wird im Eingangsbereich des Geländes darauf hinweisen.

Der Schulbesuch ist an Tests für alle Schüler gebunden

Bisher mussten Schüler der Sekundarstufe nur einmal pro Woche ein ärztliches Attest oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung wurde die Verpflichtung zur Prüfung auf Schulkinder auf zweimal pro Woche und auch auf Grundschüler ausgedehnt. Nach wie vor gelten die Regeln für das Schulpersonal zweimal pro Woche.

Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests finden Sie hier:

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/

Maskenanforderung auch im Unterricht

Ab der 5. Klasse müssen die Schüler im Unterricht eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske tragen. Es gilt auch: Alle Schüler, Lehrer, sonstigen Mitarbeiter und Eltern müssen eine der auf dem Schulgelände und im Schulgebäude genannten Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht außerhalb der Schulen, wenn ein ausreichender Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Der Schulbesuch wird abgesagt

Bisher konnten nur Grundschüler von der Schulung im Klassenzimmer abgemeldet werden, dies ist jedoch jetzt für alle Schüler möglich. Die Kinder oder Jugendlichen können dann die Lernzeit zu Hause verbringen und erhalten Lernaufgaben. Eine uneingeschränkte Unterstützung der Schüler durch die Lehrer wie im Präsenzunterricht ist jedoch nicht zu erwarten.

Weitere Informationen

Informationen zur Schule und Kindertagesstätte nach Ostern sowie zu den Selbsttests finden Sie im Blog des Ministeriums

www.bildung.sachsen.de/blog

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