Stadt will den Bau kleiner Wohnungen für geringes Einkommen fördern – Stadt Leipzig

Einpersonenhaushalte mit niedrigem Einkommen, Renten oder grundlegenden Sozialversicherungsleistungen haben zunehmend Probleme, in Leipzig bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Hauptaugenmerk der bisher ausgestellten Wohnberechtigungsbescheinigungen liegt auch auf Einpersonenhaushalten. Die neue Richtlinie zur technischen Finanzierung „Kleine Wohnungen“ sieht daher vor, Investoren in Sozialwohnungen zu fördern und die Mieten kleiner Haushalte zu subventionieren. Dies gilt für Wohnungen mit einer Fläche von 35,25 bis 45 Quadratmetern.

Die Mieten der subventionierten Wohnungen müssen dann 15 Jahre lang im Bereich der sogenannten Unterbringungskosten liegen, damit sie von Personen erhöht werden können, die eine grundlegende Sicherheit erhalten. Die Miete für Wohnungen unter 35,25 Quadratmetern liegt in der Regel im Bereich der Unterbringungskosten. Für einen Zeitraum von 15 Jahren hat die Stadt auch das Recht, die entsprechenden Wohnungen zu benennen, damit sie ihre Mieter vorschlagen kann. Die Mittel werden im Zuge des Baufortschritts ausgezahlt.

Die bestehenden Finanzierungsrichtlinien für „Große Wohnungen“ unterstützen bereits Investoren, die Wohnungen für Haushalte mit fünf oder mehr Personen bauen, deren Mieter nur ein geringes Einkommen haben oder auf grundlegende Sicherheit angewiesen sind. Auch auf dem Leipziger Vermietungsmarkt mangelt es an geeigneten, günstigen Angeboten.

Weitere Informationen zum Programm und zu den Antragsformularen finden Sie unter www.leipzig.de/sozialewohnraumfoerderung.

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