
Wer gegen die geltenden Vorschriften der Corona-Schutzverordnung verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt. Verstöße gegen das Tragen einer Mund- und Nasenabdeckung führen zu einer Gebühr von 60 Euro. Unzulässige Versammlungen werden mit einer Geldstrafe von 5.000 EUR belegt.
Bisher wurden sieben Treffen für den kommenden Samstag angemeldet. Das aus dem Bereich des „Querdenkens“ angemeldete Treffen kann nicht am Augustusplatz stattfinden, da dieses bereits von anderen Anmeldungen belegt ist.
Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen sind nur feste Sitzungen mit maximal 1.000 Teilnehmern zulässig. Alle Aufzüge sind verboten.
Jeder Besprechung wird ein mit Balken begrenzter Raum zugewiesen, der sich nach der Anzahl der Teilnehmer und dem registrierten Ort richtet. Der Zugang wird kontrolliert. Die Stadt kann die genauen Treffpunkte und die Anzahl der registrierten Teilnehmer erst am 20. November 2020 nach Abschluss der Kooperationsgespräche angeben.