Da es sich in der Regel um Jahresgebühren handelt, gilt dies auch rückwirkend für die Vorwochen. Dies hat Oberbürgermeister Burkhard Jung nun auf Vorschlag des Bürgermeisters Thomas Dienberg und des Leiters der Abteilung für Wirtschaft, Arbeit und Digital, Clemens Schülke, beschlossen. Diese Gebührenaussetzung hatte bereits für 2020 stattgefunden – die Verordnung wurde aus wirtschaftlicher Sicht gut aufgenommen.
„Auf diese Gebühren zu verzichten, ist eine kleine Hilfe für die Wirtschaft, die seit Monaten von der Pandemie schwer getroffen wird“, sagte Bürgermeister Burkhard Jung. „Es ist eine einfache und unkomplizierte Art und Weise, wie die Stadt helfen kann – und das wollen wir. Unabhängig davon muss die von der Bundesregierung versprochene staatliche Beihilfe schneller fließen und endlich die Unternehmen erreichen.“
Was sind spezielle Nutzungsgebühren?
Spezielle Nutzungsgebühren fallen normalerweise an, wenn Händler und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten, beispielsweise für Werbezwecke, für ihre Displays vor Geschäften oder für Verkaufsstände. Selbst Gastronomen, die Sitzgelegenheiten im Freien anbieten oder Imbisswagen aufstellen möchten, müssen eine Genehmigung beantragen. Denn: Mit der neuen Verordnung wird hierfür keine Gebühr erhoben – der Antrag ist jedoch weiterhin erforderlich, um beispielsweise die Verkehrssicherheit und die Auswirkungen auf Dritte beurteilen zu können.
Je nach Verwendungszweck genehmigen die Ordnungsbehörde, das Marktamt oder das Verkehrs- und Tiefbauamt die Anträge. Die Stadt muss auch die geringen Verwaltungskosten für die Prüfung im Jahr 2021 erhöhen. Besondere Verwendungszwecke im Zusammenhang mit Baustellen (Tarif 1 der Sondernutzungsgesetze, Nr. 1) sowie sonstige Sonderverwendungen (Tarif 1, Nr. 2 bis 11) und 13) sind weiterhin gebührenpflichtig. Nicht genehmigte Sonderanwendungen werden in diesem Jahr ebenfalls in Rechnung gestellt.
Mit der Gebührenbefreiung verzichtet die Stadt auf ein geschätztes Einkommen von rund 1,3 Millionen Euro, um die wirtschaftlichen Folgen der Koronapandemie für in Leipzig tätige Unternehmen zu mildern.
.