Konkret wird ab dem 6. Oktober 2021 die Pflicht zur Kontaktaufnahme und Vorlage von Impf-, Genesungs- oder Testnachweisen bei:
- Zugang zur Innenverpflegung
- Teilnahme an Veranstaltungen und Feiern im Innenbereich
- Gebrauch machen von…
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Konkret wird ab dem 6. Oktober 2021 die Pflicht zur Kontaktaufnahme und Vorlage von Impf-, Genesungs- oder Testnachweisen bei:
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