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Sprengung des 170-Meter-Schlots auf dem Gelände der Stadtwerke in der Arno-Nitzsche-Straße am kommenden Sonntag läutet das Ende einer Ära ein

Sprengung des 170-Meter-Schlots in Leipzig

Seit rund vier Wochen ist der Termin offiziell, nun wird es ernst: Mit der Sprengung des 170-Meter-Schlots auf dem Gelände der Stadtwerke in der Arno-Nitzsche-Straße verabschiedet sich am kommenden Sonntag nicht weniger als ein Wahrzeichen der Braunkohle-Ära aus dem Leipziger Stadtbild. Wir geben Ihnen und Euch alle wesentlichen Informationen zum Ablauf und den Einschränkungen für Anlieger.

Nach langem Hin und Her und mehreren Terminverschiebungen – immerhin war die Sprengung ursprünglich schon für 15. September 2022 angesetzt – läuft die Galgenfrist für den Stahlbeton-Schornstein auf dem Stadtwerke-Areal in der Arno-Nitzsche-Straße 35 endgültig ab. Der 170 Meter hohe Schlot des ehemaligen Heizwerks „Max Reimann“, der seit Jahren keine praktische Funktion mehr hat, wird am Sonntagvormittag, dem 10. September, im Auftrag der Stadtwerke gesprengt.

Rund um den Schornstein ist für die Sprengung am Sonntag ein Sperrkreis angeordnet. Foto: Lucas Böhme

Sperrkreis ab Sonntagmorgen rund um das Gelände

Zur Gewährleistung der Sicherheit hat die Stadt Leipzig für Sonntag eine Allgemeinverfügung nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz herausgegeben. Demnach wird vor der zwischen 10:00 und 10:30 Uhr vorgesehenen „Niederführung“ des Schornsteins, wie es im Fachjargon heißt, eine Sperrzone eingerichtet, die bis 08:00 Uhr von allen Nachbarinnen und Nachbarn komplett geräumt werden muss.

Das Betreten des Bereichs und jeglicher Aufenthalt, ob im Freien oder innerhalb von Gebäuden, ist unter Androhung unmittelbaren Zwangs untersagt. Das Ende der Sprengung und die Aufhebung des Sperrkreises werden demnach vor Ort bekannt gegeben.

Konkret betroffen sind die Arno-Nitzsche-Straße 29, 31A, 30, 32, 35, 35A und 37; die Köhraer Straße 5, 6, 7, 9 und 14; die Meusdorfer Straße 80 sowie die Threnaer Straße 1, 1A, 2, 3, 5, 7, 9, 11, 12 und 13. Dazu kommen Teile der Kleingartenvereine „Reichsbahn Connewitz e. V.“ und „Waldidyll e. V.“ sowie der gesamte Friedhof Connewitz.

Weitere Einschränkungen während der Sperrzeit

Auch Fahrzeuge dürfen vorübergehend nicht im Sperrgebiet abgestellt werden, das freie Umherlaufen eventueller Haustiere dort ist zu vermeiden, heißt es in der Verfügung. Zudem erinnert die Stadt daran, vor der Sprengung Fenster zu schließen, Rollläden her

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