7-Tage-Inzidenz unter der Schwelle von 10
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der Schwelle von 10, gelten die meisten Beschränkungen ab dem übernächsten Tag nicht mehr, mit wenigen Ausnahmen, zum Beispiel:
- Voraussetzung für die Erstellung und Einhaltung eines (genehmigten) Hygienekonzepts,
- die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes in Geschäften und Märkten, bei körpernahen Diensten und im öffentlichen Verkehr,
- Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske, soweit dies nach der Corona-Schutzverordnung vorgesehen ist,
- Die Regelungen für Großveranstaltungen,
- Der Pflichttest für Diskotheken, Clubs und Musikclubs,
- Die Pflichtprüfung im Bereich Prostitution,
- Die Vorschriften über Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
7-Tage-Inzidenz über dem Schwellenwert von 100
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag unter anderem:
- Private Zusammenkünfte sind nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden nicht berücksichtigt.
- Großveranstaltungen sind verboten.
- An Hochzeiten und Beerdigungen dürfen nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.
- Mit Ausnahme von Geschäften und Märkten, die der Grundversorgung dienen oder Waren des täglichen Bedarfs führen, zum Beispiel Supermärkte, Baumärkte oder Drogerien, müssen alle Geschäfte geschlossen bleiben, können aber per Click-and-Collect oder bis zu einem 7-tägigen Vorkommen Angebot 150 Click-and-Meet.
- Die Erbringung körperfreundlicher Dienstleistungen, mit Ausnahme des Friseurhandwerks, der Fußpflege und sonstiger medizinischer oder seelsorgerischer Zwecke, ist untersagt.
- Der Gastronomiebetrieb mit Ausnahme der Abholung und Zustellung von Bestellungen ist ebenso untersagt wie Beherbergungsbetriebe.
- Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Galerien müssen geschlossen bleiben.
- Kontaktloser Sport ist allein, zu zweit oder im eigenen Haushalt erlaubt.
- Sportveranstaltungen mit Publikum sind ebenso untersagt wie alle Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen.
zusätzliche Information
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