Wittichenau im Kataster-Fokus: Änderungen ab 22. Juli bekannt gegeben!

Wittichenau im Kataster-Fokus: Änderungen ab 22. Juli bekannt gegeben!
In Wittichenau stehen bald wichtige Veränderungen im Liegenschaftskataster an. Das Landratsamt Bautzen hat Änderungen vorgenommen, die laut den Bestimmungen des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) offengelegt werden müssen. Betroffen sind vor allem die Gemarkungen Wittichenau Flur 2 und Flur 3, und die Offenlegung beginnt am 22. Juli 2025 und endet am 21. August 2025. In dieser Zeit haben interessierte Bürger die Gelegenheit, sich über die Änderungen zu informieren und Fragen dazu zu stellen. Dies berichtet wittichenau.de.
Was genau wurde verändert? Die Anpassungen betreffen insbesondere die Daten zu Gebäuden und deren tatsächlicher Nutzung. Solche Änderungen sind nicht nur für Grundstückseigentümer von Belang, sondern auch für alle, die plant, in der Region zu investieren oder neue Vorhaben zu starten. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 14 Abs. 7 SächsVermKatG und bietet eine wichtige Chance zur Einsichtnahme in die Katasternunterlagen.
Einblick in die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die Grundlage für diese Maßnahmen ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz, das die Verpflichtung zur Fortführung und Aktualisierung des Liegenschaftskatasters festlegt. Obere und untere Vermessungsbehörden, wie das Landratsamt Bautzen, übernehmen dabei wesentliche Aufgaben. Das Gesetz, zuletzt geändert am 19. Juni 2024, sorgt dafür, dass Fragen der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters im Freistaat Sachsen klar geregelt sind, wie unter revosax.sachsen.de nachzulesen ist.
Die Bürger können während der Offenlegungsfrist die entsprechenden Unterlagen einsehen, um sich ein besseres Bild über die Änderungen zu machen. Für die Einsichtnahme sind die Öffnungszeiten im Landratsamt von Bedeutung: Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr, sowie Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Frist werden die Änderungen sieben Tage später offiziell bekannt gegeben.
Was bedeutet das für die Bürger?
Für die Bürger in Wittichenau könnte dies der richtige Zeitpunkt sein, um Fragen oder Anliegen rund um die Liegenschaftsänderungen zu klären. Das Landratsamt empfiehlt, telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme unter der Nummer 03731 799-1200 zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Schließlich ist es im Interesse aller Beteiligten, dass Klarheit über die neuen Gegebenheiten herrscht. Weitere Informationen sind im elektronischen Amtsblatt 29/2025 vom 16. Juli 2025 zu finden, das über die Homepage des Landkreises Bautzen zugänglich ist.
Alles in allem ist diese Offenlegung ein bedeutender Schritt für die Transparenz im Bereich der Grundstücksdaten. Halten Sie sich die Fristen und Termine im Hinterkopf, denn hier liegt einiges an! Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend über die Veränderungen zu informieren und gezielte Fragen zu stellen, denn schließlich geht’s hier um Ihr Eigentum und Ihre Pläne.