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Richtwerte für die Kosten der Unterkunft werden angepasst – Stadt unterstützt bei rasant gestiegenen Preisen

Richtwerte für die Kosten der Unterkunft werden angepasst – Stadt unterstützt bei rasant gestiegenen Preisen


Die Stadt Leipzig passt die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) der Mietpreisentwicklung an. Die neuen Richtwerte hat das Sozialamt anhand des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Diese Kalkulation fußt auf den Werten der Vergangenheit und kann die aktuelle Entwicklung auf dem Energiemarkt noch nicht berücksichtigen. Daher übernehmen Sozialamt und Jobcenter auch Kosten, die über den ausgewiesenen sogenannten Nichtprüfungsgrenzen liegen.

Die Nichtprüfungsgrenze für die Heizkosten wurde aus den tatsächlichen Betriebskosten der Vorjahre im Jahr 2021 abgeleitet und auf Basis des Verbraucherpreisindexes für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe des Statistischen Bundesamtes vom Juni 2022 fortgeschrieben. Für den Anspruch auf die Übernahme der Heizkosten ist die Angemessenheit des Verbrauchs (in kWh) ausschlaggebend. Der Preis ist nicht Maßstab für die Angemessenheit.

Die Verwaltungsvorlage mit den neuen Richtwerten wurde am Dienstag durch Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner Dienstberatung bestätigt. Die neuen KdU-Sätze gelten ab 1. Oktober 2022. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 informiert.

Ab 1. Oktober 2022 gelten folgende Werte:

Richtwert für die Bruttokaltmiete

Größe der Bedarfsgemeinschaft

aktuell

neu

Differenz

1 Person

314,07 Euro

345,79 Euro

31,72 Euro

2 Personen

408,72 Euro

450,00 Euro

41,28 Euro

3 Personen

532,82 Euro

586,63 Euro

53,81 Euro

4 Personen

609,85 Euro

671,44 Euro

61,59 Euro

5 Personen

684,41 Euro

753,54 Euro

69,13 Euro

jede weitere Person

72,05 Euro

79,33 Euro

7,28 Euro

Nichtprüfungsgrenze Heizkosten

Größe der Bedarfsgemeinschaft

aktuell

neu

Differenz

1 Person

50,72 Euro

55,84 Euro

5,12 Euro

2 Personen

67,63 Euro

74,46 Euro

6,83 Euro

3 Personen

84,54 Euro

93,08 Euro

8,54 Euro

4 Personen

95,81 Euro

105,49 Euro

9,68 Euro

5 Personen

107,08 Euro

117,90 Euro

10,82 Euro

jede weitere Person

11,28 Euro

12,42 Euro

1,14 Euro

Weitere Informationen

Für die Kosten der Unterkunft und Heizung werden im Jahr 2022 von der Stadt Leipzig voraussichtlich insgesamt 121 Millionen Euro ausgegeben (2021: 126 Millionen Euro).

Im Jahr 2021 erhielten monatlich durchschnittlich 32.200 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. 2020 waren 1.200 Haushalte mehr auf diese Sozialleistung angewiesen.

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