Allgemein

Rauchverbot an Haltestellen in Sachsen und Thüringen weiterhin nicht in Sicht

Dresden/Leipzig – Rauchverbot an Haltestellen bleibt aus

Raucher und Nichtraucher werden an den Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen in Sachsen und einigen thüringischen Städten weiterhin zusammen auskommen müssen. Weder der Bund noch der Freistaat haben bisher ein Rauchverbot an den Haltestellen erlassen, wie ein Sprecher des sächsischen Sozialministeriums bestätigt.

In Thüringen ist gesetzlich festgelegt, wo das Rauchen verboten ist. Einige Kommunen haben darüber hinaus bereits seit mehreren Jahren zusätzliche Regelungen eingeführt, die Raucher unter anderem von Spielplätzen verbannen.

Die Vorteile von Rauchverboten im Freien

Das sächsische Sozialministerium betont, dass sich die Schadstoffe des Tabakrauchs in der Außenluft schneller verteilen und dadurch das Risiko durch Passivrauchen erheblich verringert wird. Das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen betrifft nur geschlossene Räume, in denen sich die schädlichen Partikel des Tabakrauchs an Wänden, Böden und Möbeln ablagern und wieder in die Luft gelangen können. Der Verband Pro Rauchfrei fordert jedoch ein bundesweites Rauchverbot, auch an überdachten Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs. Laut dem Vorsitzenden des Verbands, Stephan Weinberger, können sich Wartende dem Tabakrauch dort nicht entziehen. Die Idee des Verbands ist es, den Schutz der Nichtrauchenden im Rahmen der Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes zur Cannabis-Legalisierung auszuweiten.

Leipziger Petition für Rauchverbot bringt Bewegung

Im Jahr 2021 hat eine Petition in Leipzig den Stein ins Rollen gebracht: Ein Einwohner klagte über die anhaltende Belästigung durch Flugasche, Qualm, Rauch und Zigarettenkippen an den Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und S-Bahnen und forderte ein Rauchverbot. Die Petition wurde dem Stadtrat vorgelegt und hat dann aufgrund der Corona-Pandemie etwa zwei Jahre lang in der Verwaltung gelegen. Im Frühjahr bestätigte der Rechts- und Verfassungsausschuss in einem Bericht, dass das Rauchen im Freien belästigend sein kann.

Dennoch ist ein Rauchverbot nur durch ein Gesetz von Landes- oder Bundesparlamenten möglich. Ein Verbot ist zudem schwer kontrollierbar und Raucherzonen haben bisher nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Aus diesem Grund blieb es vorerst bei einer Anti-Raucher-Plakataktion an den Haltestellen in Leipzig.

Unterschiedliche Regelungen in Thüringen

Es gibt unterschiedliche Regelungen für Rauchverbote in den Städten Thüringens. In den größeren Städten sind derzeit keine weiteren Verschärfungen geplant, wie etwa ein Rauchverbot an Haltestellen. In Meiningen gilt ein umfassendes Rauchverbot, das das Rauchen auf Spiel- und Bolzplätzen sowie Skaterflächen verbietet. In Jena und Erfurt wurden Raucher lediglich von Spielplätzen verbannt. Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist jedoch teilweise problematisch. Polizei und Ordnungsamt stellen zwar immer wieder Verstöße fest, die mit Geldbußen geahndet werden können. Diese Verstöße sind jedoch meist Einzelfälle und es liegen keine belastbaren Zahlen dazu vor. „In der Realität lassen sich solche Verbote nur schwer durchsetzen“, fasst Stefanie Braune von der Stadtverwaltung Jena zusammen.

Quelle: LVZ

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"