Am 3. Januar 2025 kündigte Sachsen-Anhalt den Landesradverkehrsplan 2030 an, der darauf abzielt, den Ausbau von Radwegen in einem 10-Jahres-Rhythmus zu koordinieren, zu planen und zu fördern. Der Plan wird die Identifizierung von Lücken im bestehenden Radwegenetz sowie dringende Bedarfe berücksichtigen. Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen wie die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn in die Planung einfließen. Der Radverkehr wird als ein nachhaltiges, sicheres sowie klima- und umweltfreundliches Verkehrssystem angesehen.
Der übergeordnete Zweck dieses Plans ist es, den motorisierten Verkehr in städtischen Gebieten zu entlasten und auch im ländlichen Raum eine adäquate Lösung anzubieten. Ein gut ausgebautes Radwegenetz zeichnet sich durch getrennte Wege für den Straßen- und Radverkehr aus. Insbesondere an Bundes- und Landesstraßen besteht ein hoher Ausbaubedarf. Zu den geplanten Radwegverbindungen gehören unter anderem:
- Eisleben und Sangerhausen
- Schönebeck und Calbe (Saale)
- Aken und Osternienburg
Handlungsbedarf und Zusammenarbeit
Es besteht ein breiter Konsens über den Handlungsbedarf in der Radverkehrsförderung, wie mid.sachsen-anhalt.de berichtete. Die Umsetzung des Plans erfordert das Zusammenwirken aller Akteure. Der Landesradverkehrsplan 2030 gilt für die nächsten zehn Jahre, und die Maßnahmen sollen bis 2030 durchgeführt werden.
Ein zentraler Fokus liegt auf der systematischen Förderung des Radverkehrs und der stärkeren Verknüpfung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sachsen-Anhalt möchte sich als Fahrradpendlerland profilieren, insbesondere im Hinblick auf den Berufs- und Freizeitradverkehr. Darüber hinaus sollen die Maßnahmen einen sicheren und kostengünstigen Radverkehr für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen und den Fahrradtourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor stärken.
Zu den weiteren Zielen gehören die Verbesserung der Angebote im Fahrradtourismus sowie die Notwendigkeit der Vernetzung und Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dies schließt auch eine effektivere und gezielte Nutzung vorhandener Finanzmittel bei den Baulastträgern sowie eine Erleichterung des Zugriffs auf Fördermittel ein.