Wirtschaft und Wissenschaft

Programm für Selbstständige, die ihren unternehmerischen Lohn verlieren – Stadt Leipzig

„Viele Leipziger Alleinständige leiden infolge der Corona-Krise unter ernsthaften wirtschaftlichen Abschwüngen. Unser Zuschuss soll den Selbständigen finanzielle Freiheit geben, ihr Unternehmen zu erhalten und nach der Krise weiterhin auf eigenen Beinen zu stehen. Ich bin es Denken Sie an den Friseurmeister, dessen Geschäft offiziell verboten ist, oder an den privaten Musiklehrer, der seine Schüler nicht mehr besuchen kann „, sagte Uwe Albrecht, Wirtschaftsbürgermeister der Stadt Leipzig.

Dr. Skadi Jennicke, Kulturbürgermeister der Stadt Leipzig: „Mit diesem Programm wollen wir den Erhalt von ALG II verhindern oder verzögern. Die Selbständigen haben ihr unternehmerisches Ungleichgewicht nicht selbst verursacht, weshalb es unangemessen wäre um sie als sozial bedürftig zu sehen. Das Stipendienprogramm zeigt die Wertschätzung der Stadt Leipzig gegenüber den vielen Künstlern, die unsere Stadt zu dem gemacht haben, was sie heute ist. „

Überbrückung von Liquiditätsengpässen

Mit der Beihilfe in Höhe von 2.000 Euro wird ein persönlicher Liquiditätsengpass über einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten überbrückt. Dafür stellt die Stadt insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind alleinstehende Selbstständige, die Vollzeit- und Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter sind, die ihre Geschäftsräume und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Die Antragsteller müssen plausibel nachweisen, dass sie für 2020 einen deutlichen Umsatzrückgang (mindestens 20 Prozent) gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt erwarten, den sie trotz eigener Gegenmaßnahmen und Subventionen für Betriebskosten von Bund und Ländern nicht kompensieren können. Im folgenden Jahr wird geprüft, ob sich der Umsatzrückgang bestätigt hat. Bewerber müssen sich entscheiden; Eine doppelte Finanzierung durch „Leipzig hilft Selbstständigen“ und Arbeitslosengeld I oder II ist nicht möglich.

In Leipzig gibt es rund 11.600 Unternehmen ohne Mitarbeiter, die nicht im Unternehmensregister eingetragen sind.

Digitale Anwendung und Abrechnung

Um eine kurzfristige Bearbeitung zu ermöglichen, sind Antrag und Abrechnung digital.

Die Voraussetzungen dafür werden derzeit mit voller Geschwindigkeit geschaffen, was noch etwa zwei Wochen dauern wird. Sie werden umgehend über die Aktivierung informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.leipzig.de/programm-soloselbststaendige

.

Schreibe einen Kommentar